Ein Betrieb – ein Tarifvertrag: Dieser eherne
Grundsatz der Tarifeinheit wurde vom Bundesarbeitsgericht vor ein
paar Tagen gekippt. Seither wird die Entscheidung kontrovers
diskutiert. Um die Tarifeinheit in der Praxis weiterhin zu
gewährleisten, wird sogar eine Änderung des Artikels 9 des
Grundgesetzes (Koalitionsfreiheit) in Erwägung gezogen.
Professor Manfred Löwisch von der Universität Freiburg spricht
sich gegen eine solche aus und empfiehlt dem Gesetzgeber, an der
tariflichen Friedenspflicht anzusetzen. Das vollständige Interview
steht auf dem Personalportal der Haufe Mediengruppe zur Verfügung. Es
ist zu finden unter: http://www.haufe.de/personal
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