Pro Invest Management 24 AG – Konkursverfahren eröffnet

Pro Invest Management 24 AG – Konkursverfahren eröffnet

München, den 07.11.2011 – Das fürstliche Landgericht des Fürstentums Lichtenstein in dem bis zuletzt die Pro Invest Management 24 AG der Eheleute Lammers ansässig war, hat nunmehr mit Mitteilung vom 26.10.2011 das Konkursverfahren über das Vermögen der Pro Invest Management 24 AG eröffnet. Dies war jedoch „nur“ eine von zwei angeblichen Filialen der ProInvest24, eine weitere sollte sich in der Schweiz befinden. Nach Recherchen von Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München, ist ein Unternehmen namens Pro Invest 24 AG in der gesamten Schweiz nicht im Handelsregister eingetragen.

Die Pro Invest 24 AG hatte in der Vergangenheit oft mit falschen Versprechungen wie etwa bei sicherer Anlage des eingesetzten Geldes, Gewinne in Höhe von bis zu 24 % pro Jahr zu erwirtschaften, zahlreiche Anleger dazu gebracht, in die Firma zu investieren. Nachdem in der letzten Zeit bereits die Kriminalpolizei auf die Pro Invest und die dahinter stehenden Eheleute Lammers aufmerksam geworden war und erste Ermittlungen anliefen, kristallisiert sich nun immer mehr heraus, dass die Gelder offensichtlich nicht sicher angelegt wurden, es sich vielmehr nach Einschätzung von Rechtsanwalt Krause um ein sog. „Schneeballsystem“ gehandelt hat. Wo die Gelder der Anleger verblieben sind, ist noch unklar.

“In den uns vorliegenden Fällen stellt sich allerdings auch immer deutlicher heraus, dass die meisten finanzierten Anlagen bei der Pro Invest 24 AG über ein Darlehen der GE Money Bank finanziert wurden. Es besteht damit aus unserer Sicht eine gute Möglichkeit, wenn die Anlage über ein solches Darlehen finanziert wurde, die Schäden gegenüber der finanzierenden Bank bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin geltend zu machen. Die entsprechenden Darlehensverträge sind nicht nach den hierfür vorgeschriebenen Richtlinien für Verbraucherdarlehensverträge ausgestaltet”, erklärt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt.

KAP Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere geschädigte Anleger der Firma Pro Invest 24 AG und sehen hier gute Chancen die Bank in die Haftung zu nehmen. Rechtsanwalt Krause empfiehlt betroffenen Anlegern, sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalts beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu prüfen.

Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/