Zum 1. Juli 2014 trat in Deutschland eine weitere
Reform des Insolvenzrechts in Kraft. Diese hatte das Ziel, dass
zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden
können. Eine Restschuldbefreiung ist demnach für die Betroffenen
unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich.
Allerdings müssen dazu 35 % der Schulden innerhalb von drei Jahren
und die Verfahrenskosten bezahlt werden.
Die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL hat nun erstmals Zahlen
seitens der Verbraucher zu der Verkürzung der Restschuldbefreiung auf
drei Jahre analysiert. Vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 mussten
insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent
(4.111 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die
Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.
Laut CRIFBÜRGEL ist es auffällig, dass es überproportional mehr
jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu
erreichen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Personen
im Vergleich zum Rest der Betroffenen relativ weniger Schulden haben.
Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe
der Betroffenen bei rund 33.500 Euro. Bei unter 30-Jährigen ist der
Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche
Schuldensumme bei knapp unter 15.000 Euro. Mit steigendem Alter
steigen auch die Schulden auf bis zu einem Durchschnitt von 43.000
Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter.
Die wesentlichen Ursachen für eine Privatinsolvenz sind eng
verbunden mit der Einkommenssituation der betroffenen Personen. Es
gibt sechs Hauptursachen („Big Six“), die immer wieder Erwähnung
finden, wenn es um die Ursachen oder die Gründe von Privatinsolvenzen
geht. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit,
Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen
unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären
Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der
überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz steht vor
allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen,
Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in
der Kreide.
Insgesamt warten derzeit in Deutschland rund 650.000 Bürger auf
die Restschuldbefreiung und befinden sich in der Wohlverhaltensphase.
Die betroffenen Personen müssen in dieser Phase bestimmte Pflichten
erfüllen, um am Ende von den verbliebenen Schulden befreit werden zu
können. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass sie ihr Einkommen
oberhalb der Pfändungsgrenze abgeben müssen. Es kommen jedoch nicht
alle Bürger in den Genuss der Restschuldbefreiung, da diese unter
Umständen versagt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der
Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
verletzt oder wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt
wurde.
Für das Jahr 2017 rechnet CRIFBÜRGEL mit circa 88.000
Privatinsolvenzen. Dies wäre der siebte Rückgang in Folge und der
niedrigste Stand seit 2005.
Pressekontakt:
Oliver Ollrogge, CRIF Bürgel GmbH, Bereich Marketing/PR
E-Mail: Oliver.Ollrogge@buergel.de , Tel.: 040 / 89 803 582
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