Der Eintritt in die Private Krankenversicherung ist für Freiberufler, Studenten, Selbstständige und Beamte möglich, ohne, dass sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Dies sieht bei Angestellten jedoch anders aus, denn diese müssen über ein Brutto-Jahreseinkommen verfügen, welches die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Im Jahr 2020 betrug diese 62.550 Euro, im Jahr 2021 wurde sie auf den Betrag von 64.350 Euro festgelegt. Jedes Jahr findet eine erneute Ermittlung dieser Grenze statt – in der Regel steigt sie dabei kontinuierlich an. Bezeichnet wird die Versicherungspflichtgrenze auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG. Jedoch wird diese in vielen Fällen verwechselt, nämlich mit der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings handelt es sich bei ihnen grundsätzlich um zwei verschiedene Dinge.
Die Leistungen der PKV für Selbständige und Unternehmer stellen für diese Berufsgruppen häufig einen großen Vorteil im Vergleich zu einer Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Welche Voraussetzungen im Jahr 2021 erfüllt werden sollten, damit sich ein Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung als sinnvoll und vor allem möglich erweist, erklärt der folgende Beitrag.
Die Versicherungspflichtgrenzen berücksichtigen
Möchten Arbeitnehmer den Wechsel in die Private Krankenversicherung vornehmen, müssen sie dabei die Versicherungspflichtgrenze berücksichtigen. Ihr Bruttogehalt muss diese übersteigen, außerdem muss diese Überschreitung für mindestens zwölf Monate zutreffen. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Gesetzlichen Krankenkasse ist erst möglich, wenn diese Voraussetzung erfüllt wird.
Im Vorfeld sollten sich diejenigen, die in die Private Krankenversicherung wechseln möchten, jedoch darüber informieren, welche Einkünfte für die Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes von Bedeutung sind, wie etwa das laufende Arbeitsentgelt, pauschale Überstunden, regelmäßige Sonderzahlungen, Sachbezüge und vermögenswirksame Leistungen.
Jedes Jahr findet eine erneute Anpassung der Versicherungspflichtgrenze statt. Dabei orientiert sich die Berechnung an dem durchschnittlichen Jahres-Bruttolohn. Da die Einkommen in Deutschland kontinuierlich steigen, fällt seit vielen Jahren auch die Versicherungspflichtgrenze jedes Jahr höher aus.
Aktuell liegt die Jahresgrenze für das Jahr 2021 bei 64.350 Euro, die monatliche Grenze beträgt 5.362,50 Euro.
Vorteile der Privaten Krankenversicherung detailliert prüfen
Bevor die finale Entscheidung getroffen wird, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sollten ihre Vorteile unbedingt umfangreich abgewogen werden. Außerdem ist nicht darauf zu verzichten, Informationen hinsichtlich der unterschiedlichen Tarife und möglichen Kombinationen einzuholen.
Abhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe und dem ausgeübten Beruf, sind für den Wechsel in die Private Krankenversicherung außerdem unterschiedliche Kriterien ausschlaggebend. Beispielsweise können Freiberufler, Selbstständige, Beamte und Studenten stets in die Private Krankenversicherung wechseln. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes weisen daneben sogar unter Umständen auch einen Anspruch auf Beihilfe auf.
Die Möglichkeit des Lastenzuschusses
Freiberufler und Selbstständige, die nur über ein relativ niedriges Einkommen verfügen oder sich aktuell am Beginn ihrer geschäftlichen Tätigkeit befinden, haben die Möglichkeit, einen Lastenzuschuss zu beantragen. Dieser soll den Betroffenen vor allem im Bereich des bezahlbaren Wohnraumes weiterhelfen.
Für den Lastenzuschuss ist jedoch keine bundesweite Grenze definiert. Somit wird die individuelle Einkommensgrenze in diesem Zusammenhang stets anhand der Mitglieder, die im Haushalt leben, und ihren Einkommen berechnet. Eine Rolle spielt außerdem die Durchschnittsmiete in der jeweiligen Gemeinde.
Vor der endgültigen Entscheidung, von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sollte somit unbedingt geprüft werden, ob und in welcher Höhe der Lastenzuschuss in Anspruch genommen werden kann.