Pressemitteilung: Fuhrparkrecht aktuell – mit der neuen Rechtsprechung des BGH

Zwar haben viele Flottenchefs inzwischen die Verantwortung und damit Haftung auf die jeweiligen Fahrer vertraglich delegiert. Sie haben sich über regelmäßige Führerscheinkontrollen informiert und halten die von den Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen Unterweisungen stets ein.

Doch leider ist der Wissensstand von vorgestern in unserer schnelllebigen Zeit häufig schon wieder überholt. Neue gesetzliche Vorschriften, aktuelle Urteile der Gerichte und zahllose Verwaltungsanweisungen der Berufsgenossenschaften – Stichwort UVV – müssen stets aktuell beachtet werden. Die Berücksichtigung neuer und aktueller Entwicklungen im Fuhrparkrecht ist für alle Fuhrparkverantwortlichen unverzichtbar.

Der im 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs für Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten zuständige Richter RiBGH Jürgen Cierniak wird am 26. Juni 2017 in Hamburg im Rahmen eines Intensivseminars über aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berichten. Diese beeinflussen stets – wenn auch häufig mit zeitlichen Nachlauf – die Rechtsprechung aller zuständigen Gerichte in Deutschland. Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, welche Konsequenzen der Verzicht auf die regelmäßige Führerscheinkontrolle auch für den Halter des Fahrzeugs haben kann. Oder diskutieren Sie mit RiBGH Cierniak über die möglichen und vom Bundesgerichtshof gebilligten Zwangsmaßnahmen zur Feststellung des Fahrers eines Firmenfahrzeugs.

Darüber hinaus wird Fachanwalt für Verkehrsrecht RA Achim H. Feiertag aus der aktuellen Unternehmenspraxis über die wichtigsten Auswirkungen der neuen Punktereform auf Fuhrparkchefs und u.a. über unternehmerische Pflichten in den Bereichen Unfallverhütung und Ladungssicherung informieren.

Nähere Informationen, das genaue Veranstaltungsprogramm und Anmeldemöglichkeiten für diese Veranstaltung in Hamburg erhalten Sie unter www.sdl-akademie.de oder telefonisch unter 06326 9658999.