Etwa 90 % aller Ertrinkungsnotfälle ereignen sich in öffentlichen und privaten Schwimmbädern, Flüssen und Seen. Deshalb muss das Fachpersonal in Bädern immer auf dem neuesten Ausbildungsstand sein. Den Ertrinkungstod kann man als Zustand definieren, der ca. 3-5 Minuten nach dem Kreislaufstillstand eintritt (klinischer Tod). Dabei vermindert sich bereits nach vier Minuten Kreislaufstillstand die Chance für eine erfolgreiche Wiederbelebung auf unter 50%! Im Rahmen des Lehrgangsmoduls „Rettung (in Theorie und Praxis) erwerben die Teilnehmer der BSA-Qualifikation „Führungskraft für Bäderbetriebe“ wichtige Grundlagen für das professionelles Verhalten bei Er-trinkungsnotfälle im Bäderbetrieb.
Unter anderem helfen Baderegeln dabei, die Sicherheit in einem Bäderbetrieb zu verbessern. Hier die wichtigsten Baderegeln im Überblick:
– Beachte die Wassertemperatur und eventuelle Temperaturschichtungen.
– Springe nie erhitzt ins Wasser – kühle dich vorher ab. Durch extreme Temperaturunterschiede droht die Gefahr von Kreislaufversagen. Besonders bei stehenden Naturgewässern (z. B. Baggerseen) können schon in geringer Wassertiefe extrem kalte Wassertemperaturen auftreten.
– Bade nicht mit vollem Magen. Bei vollem Magen wird das Blut benötigt, um das Essen im Magen und weiter im Darm zu verdauen. Wie lange dies dauert ist abhängig von der Art der Speisen. Beim Sprung ins Wasser (je kälter, desto mehr) wird aber Blut gebraucht, um die Körperperipherie zu erwärmen und um die Muskulatur mit Nährstoffen zu versorgen. Das Blut wird vom Verdauungsprozess abgezogen, das halbverdaute Essen verdirbt. Dem Badenden wird schlecht und es kann zum Erbrechen kommen. Es besteht die Gefahr, dass der Schwimmer in Panik gerät und sich an dem Erbrochenen verschluckt (Verlegung der Atemwege, Stimmritzenkrampf) und erstickt. Dies nennt man auch den „Magentod“.
– Schwimme oder tauche aufgrund der extreme Gefahr von Kollisionen mit Springern nie im Bereich von Sprunganlagen.
– Achtung: Sturzgefahr! Renne nicht auf harten, evtl. rutschigen Belägen besonders am Beckenrand.
– Verlasse das Wasser, wenn Du frierst und trockne Dich gut ab. Wasser ist ein guter Wärmeleiter (25mal besser als Luft). Bei zu starker Unterkühlung kann Kreislaufversagen die Folge sein. Durch gutes Abtrocknen kann die Verdunstungskälte minimiert werden.
– Stoße nie Andere ins Wasser. Es besteht die Gefahr von Kollisionen mit dem Beckenrand und anderen Schwimmern.
– Verlasse das Wasser bei Sturm oder Gewitter. Diese Gefahr besteht nur in Frei- und Naturbädern. Dort können sich Wellen und Strömungen bilden. Bei Gewittern besteht die Gefahr von Stromschlägen.
– Bade nicht mit defektem Trommelfell. Eindringendes Wasser ins Mittelohr beeinflusst das Gleichgewichtsorgan und kann zu einem Orientierungsverlust führen. Dadurch kann es zu Schwindel, Erbrechen, Verlust des Orientierungsvermögens unter Wasser und zu einem spiralförmigen Abtauchen zum Beckenboden kommen. Dies bezeichnet man auch als „Ohrentod“.
– Gehe nicht unter Einfluss von Drogen, Medikamenten oder Alkohol ins Wasser. Es besteht die Gefahr von Selbstüberschätzung und Bewusstseinsstörungen.
– Benutze als Nichtschwimmer keine aufblasbaren Schwimmkörper im Tiefwasser. Bei einem möglichen Defekt besteht Ertrinkungsgefahr.
– Meide oder sei vorsichtig beim Ãœberschwimmen von Wasserpflanzen, denn hier sind Irritationen und Panik möglich.
– Springe nicht in trübe, unbekannte Gewässer, denn hier sind Wassertiefe und Bodenbe-schaffenheit nicht erkennbar.
– Beachte die Anweisungen des Bäderpersonals und die angezeigten Warnhinweise, denn es können nicht immer alle Gefahren selbst eingeschätzt und erkannt werden.
„Führungskräfte für Bäderbetriebe“ erschließen sich Berufschancen in einem Markt, der auf-grund der Entwicklung in Richtung Gesundheitsförderung und Prävention Zukunftspotenzial verspricht. Fachleute im Bereich Bäderanlagen leiten und überwachen den Badebetrieb, sind für die technischen Einrichtungen verantwortlich, leiten die Ausbildung von Nachwuchskräften und führen das Personal. Sie optimieren die Abläufe und den Kundenservice. Zusätzlich beteiligen sie sich an Marketingkonzepten, Werbemaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Sie erteilen Schwimmunterricht und sorgen durch ihre Kenntnisse im Bereich Rettung und Erste Hilfe für die Sicherheit der Badegäste. Sie können sowohl in kommunalen Frei- und Hallenbädern als auch in privatwirtschaftlichen (Spaß-)Bädern tätig werden. Weitere Bereiche wie Hotels, Kureinrichtungen, Krankenhäuser, medizinische Badeeinrichtungen oder Fitness- und Wellnessclubs mit großzügigen Schwimmbereichen bieten zusätzliche Tätigkeitsfelder.
Bei der BSA-Akademie lernen die Lehrgangsteilnehmer berufsbegleitend in Form von Fernunterricht und kompakten Präsenzphasen. So können die Lehrgangsteilnehmer ihre Qualifikation optimal mit beruflichen wie privaten Verpflichtungen abstimmen. Die kompakten Präsenzphasen des BSA-Lehrganges „Führungskraft für Bäderbetriebe“ werden am Lehrgangszentrum in Saarbrücken absolviert. Eine Anmeldung zum berufsbegleitenden Lehrgang, der ca. 12 Monate Fernstudium und 30 Tage Präsenzunterricht (in Blöcke mit einer Dauer von 3 bis 6 Tagen) beinhaltet, ist jederzeit möglich. Liegen die persönlichen Voraussetzungen vor, kann eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
Infos unter Tel. 0681/68 55 0 oder im Internet unter www.bsa-akademie.de/baederbetriebe.
Weitere Informationen unter:
http://www.bsa-akademie.de