„Praxisfremd und mittelstandsfeindlich“ – IHK gegen neue Hürde im EU-Export

Die IHK Saarland warnt davor, die so genannte „Gelangensbestätigung“ künftig zur notwendigen Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung beim Export zu machen. Diese neue Vorschrift sieht vor, dass eine Lieferung in ein EU-Land erst dann von der Umsatzsteuer befreit wird, wenn der Abnehmer im Ausland den Erhalt der Ware per Unterschrift bestätigt. Bisher galt ein formloser Nachweis etwa durch den Spediteur als ausreichend.
„Die geplante Regelung ist praxisfremd, in keinem EU-Partnerland gebräuchlich und behindert insbesondere mittelständische Unternehmen bei der Ausfuhr ihrer Produkte“, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. „Es ist kaum zu glauben, dass ausgerechnet die Exportnation Nummer eins eine derart bürokratische und Export hemmende Vorschrift in Kraft setzen will. Unsere Saar-Unternehmen wären von dieser Export-Bremse überdurchschnittlich betroffen“, so Giersch weiter.
Täglich erreichen die IHK Anrufe von beunruhigten Unternehmen, die für sich einen großen Wettbewerbsnachteil im EU-Warenverkehr befürchten. Auf Druck der IHKs hatte die Bundesregierung die zum Jahresanfang geplante Einführung der neuen Nachweispflicht zunächst auf den 1. Juli verschoben. Mit rund zehn Milliarden Euro standen die EU-Exporte des Saarlandes 2011 immerhin für rund 70 Prozent der Gesamtausfuhr.
Konkret befürchten die Exportbetriebe durch die Gelangensbestätigung höheren Personalaufwand, eine Belastung der Kundenbeziehung sowie ein höheres Geschäftsrisiko. Für viele Unternehmen ist gänzlich unklar, wie sie die Unterschrift ihrer Abnehmer in der Praxis besorgen sollen, da eine solche Regelung in anderen Ländern nicht bekannt ist. Ebenso schwer vorstellbar ist, wie die Empfängerunterschrift bei den weithin üblichen Reihengeschäften eingeholt werden soll: Ein Zwischenhändler erhält die Ware nicht selbst, sondern hat sie bereits weiter verkauft und an den letzten Empfänger liefern lassen. Unternehmen, die keine Gelangensbestätigung erhalten, müssen noch Jahre später die Nachentrichtung von Umsatzsteuer auf ins EU-Ausland gelieferte Waren befürchten.
Die deutsche IHK-Organisation verlangt daher, dass die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung geändert wird. „Die alten, zur Jahresmitte auslaufenden Regelungen, nach denen zum Beispiel eine Speditionsbescheinigung als Liefernachweis ausreicht, müssen als Alternative zur Gelangensbestätigung weiterhin gelten“, fordert IHK-Hauptgeschäftsführer Giersch.

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