Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, hat vor dem Scheitern des NPD-Verbotsantrags gewarnt: „Ich befürchte, dass im Lauf des Verfahrens trotz aller gegenteiligen Versicherungen doch noch ein V-Mann des Verfassungsschutzes auftaucht und das Verfahren deswegen vom Gericht gekippt wird“, sagte er der „Welt“. Die Skepsis in dieser Sache von Bundesinnenminister Hans Peter-Friedrich (CSU) bezeichnete er als „klug und vollkommen richtig“. Wendt sagte: „Die Erfolgsaussichten sind äußerst gering, schon weil die immer bedeutungsloser werdende NPD keine Gefahr für die Demokratie darstellt.“ Der Grünen-Innenexperte Hans-Christian Ströbele erklärte zum Verbotsantrag: „Die NPD bekäme für Jahre eine unverdiente Propagandamöglichkeit“, sagte er der „Welt“. Es sei zu befürchten, dass sich ein kleiner Anteil der NPD-Mitglieder weiter radikalisieren würde. Die NPD werde zudem durch ihre Rechtsvertreter versuchen, V-Leute erneut als wahre Urheber von Teilen des Verbotsmaterials darzustellen. Wolfgang Löwer, der beim gescheiterten Verbotsverfahren im Jahr 2003 Prozessbevollmächtigter des Bundestags war, hält die V-Mann-Problematik hingegen für „überschätzt“. Der Bonner Jurist sagte der „Welt“: „In dieser Frage sind wir übervorsichtig: Es gibt laut Mehrheitsvotum keinen Ausschluss von Verbotsverfahren und Beobachtung.“ Dennoch sieht Löwer hohe Hürden für den Antrag: „Die Schwierigkeit liegt darin, die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD und die Gefahr für die freiheitliche Grundordnung nachweisen zu können.“ Man werde sehen müssen, „ob die Hinweise auf sogenannte `National befreite Zonen` oder führende Parteimitglieder und deren Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund reichen, um das Aggressiv-Kämpferische ausreichend zu belegen.“
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken