Das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte widerspricht im
Artikel 28 wichtigen Grundsätzen der bayerischen Verfassung und wird deshalb
durch die PIRATEN Bayern vor den bayrischen Verfassungsgerichtshof gebracht.
Der Vorstand der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern hat heute, am
5. Dezember 2019 durch seinen Rechtsanwalt Abamatus – Thomas Hummel beim
bayerischen Verfassungsgerichtshof in München eine Popularklage sowie „Antrag
auf einstweilige Anordnung“ zum „Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der
Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (GLKrWG)“ einreichen lassen.
Die PIRATEN Bayern beanstanden Art. 28 [1] Kommunalwahlgesetz, der gegen die
Verfassung des Freistaates Bayern verstößt . Die Klage soll erreichen, das
dieser Artikel bereits für die nächste Kommunalwahl im März 2020 zumindest
vorläufig gestrichen wird.
Der angesprochene Satz des Art. 28 lautet: „ausgeschlossen sind sich bewerbende
Personen und Ersatzleute von Wahlvorschlägen sowie Wahlberechtigte, die sich in
eine andere Unterstützungsliste eingetragen oder einen Wahlvorschlag
unterzeichnet haben“
Der Wähler kann bei der Kommunalwahl durch Kumulieren und Panaschieren seine
Stimmen auf mehrere Personen auch unterschiedlicher Listen verteilen. Diese
Möglichkeit wird ihm bei der Unterstützung von Bewerberlisten durch die
angeführte Bestimmung untersagt und damit die Wahlfreiheit eingeschränkt. Der
Wähler kann nicht in gleicher Weise mehrere Bewerberlisten unterstützen um
diesen dann bei der eigentlichen Wahl seine Stimme geben zu können.
Ebenso wird Bewerbern einer Liste durch den genannten Artikel die Möglichkeit
genommen andere Listen zu unterstützen, sodaß diese an der Wahl teilnehmen
können und er Bewerbern dieser Liste seine Stimme geben kann.
Der Antragsteller Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern und die
Mitantragssteller Martin Kollien-Glaser (Landesvorsitzender Bayern) und Michael
Ceglar (Beisitzer im Landesvorstand Bayern) beantragen, das der genannte Passus
per einstweiliger Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung für die anstehende
Kommunalwahl außer Kraft gesetzt wird.
„Der genannte Satz kann ohne weitere Auswirkung aus dem Gesetz über die Wahl der
Gemeinderäte gestrichen werden“, so Martin Kollien-Glaser, Landesvorsitzender
der PIRATEN Bayern. „und der Gleichheitsanspruch dadurch direkt umgesetzt
werden.“
Die Piratenpartei Bayern ruft Parteien, Wählergemeinschaften und andere
Wählergruppierungen dazu auf, sie bei der Popularklage -gerne auch finanziell-
zu unterstützen.
Quellen/Verweise:
[1] https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWG-28
Pressekontakt:
Martin Kollien-Glaser, Landesvorsitzender
MAIL martin.kollien-glaser@piratenpartei-bayern.de
PHONE 089 381 646 930
MOBIL 01520 989 44 11
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4460217
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