Eine sofortige Annullierung der § 6 Abs. 4 und § 6
Abs. 7 im Gesamtvertrag zwischen den Schulbuchverlagen und der
Kultusministerkonferenz zur „Einräumung und Vergütung von
Urheberrechtsansprüchen“ hat der Bundesvorsitzende des Deutschen
Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, in Berlin gefordert. In
dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass stichprobenartig eine
Software an Schulen installiert wird, die ab Februar 2012 die
Computer von Lehrkräften und Schulen nach Urheberrechtsverletzungen
durchsucht. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder, bei Verstößen
gegen die betroffenen Schulleitungen und Lehrkräfte
disziplinarrechtlich vorzugehen.
„Wir halten es für einen Skandal, dass vor Abschluss der
Vereinbarung weder die zuständigen Datenschutzbeauftragten der Länder
eingebunden wurden, noch die zum Einsatz kommende Software geprüft
wurde. Während bei den so genannten –Staatstrojanern– wenigstens
Gerichtsbeschlüsse vorliegen müssen, soll an Schulen
verdachtsunabhängig ermittelt werden. Wir hätten uns als
Lehrergewerkschaft gewünscht, dass die Schulministerien im Rahmen
ihrer Fürsorgepflicht Lehrkräfte gegen solch einen Generalverdacht in
Schutz nehmen!“, betonte der Verbandsvorsitzende.
Meidinger kritisierte überdies, dass eine Überprüfung große
rechtliche Probleme aufwerfe, weil zahlreiche Lehrkräfte wegen der
unzureichenden Schulausstattung ihre privaten Rechner für ihre Arbeit
nutzen müssten.
Besonders bitter stößt dem Philologenverband auch der Abschnitt in
dem Rahmenvertrag auf, der die Länder dazu verpflichtet, bei
festgestellten Verstößen grundsätzlich gegen die betroffenen
Lehrkräfte und Schulleitungen disziplinarrechtlich vorzugehen. „Damit
vernachlässigen die Ministerien die ihnen obliegende Pflicht zur
Einzelfallprüfung und verzichten zu Lasten der Beschäftigten auf den
ihnen zustehenden Ermessensspielraum. Wir fordern eine sofortige
Kündigung und Annullierung der entsprechenden
Vereinbarungspassagen!“, bekräftigte der Verbandschef.
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