Damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer
häuslichen Umgebung verbleiben, soziale Kontakte aufrecht erhalten
und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen können,
werden entsprechende Angebote zur Unterstützung im Alltag künftig
besonders gefördert. Das sieht das zweite Pflegestärkungsgesetz vor.
Wie die Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland e.
V. (BdSAD) mitteilt, bekommt damit die Tätigkeit der rund 800 nach
dem „Plöner Modell“ ausgebildeten und qualifizierten
Senioren-Assistenten einen angemessenen Stellenwert bei der Betreuung
hilfsbedürftiger Menschen. „Speziell die in der BdSAD organisierten
Mitglieder werden schon jetzt den Anforderungen des Gesetzgebers
gerecht, der hohe Qualitätsstandards und Qualifikationen für eine
professionelle Berufsausübung auf diesem sensiblen Gebiet
einfordert“, sagt Sigrid Zimmer, Vorsitzende des Berufsverbandes.
Im neuen Gesetz werden die bisherigen „niedrigschwelligen
Betreuungs- und Entlastungsangebote“ künftig unter dem neuen
Oberbegriff der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“
zusammengefasst. Je nach Ausrichtung der Angebote kann es sich dabei
um „Betreuungsangebote“ (z. B. Einzelbetreuung), „Angebote zur
Entlastung von Pflegenden“ oder „Angebote zur Entlastung im Alltag“
handeln. Dabei wird ausdrücklich „eine die vorhandenen Ressourcen und
Fähigkeiten stärkende und stabilisierende Alltagsbegleitung“
angestrebt sowie „die Erbringung von Dienstleistungen,
organisatorischen Hilfestellungen und andere geeignete Maßnahmen“
einbezogen – „also genau jene Ausbildungs- und
Tätigkeitsschwerpunkte, die auch bisher schon durch qualifizierte
Senioren-Assistenten vollumfänglich abgedeckt werden“, so Sigrid
Zimmer.
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Thomas Bartel
Pressesprecher
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