Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für
Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der
Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten
Pflegepflichtversicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende
des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:
„Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum
Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der
Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von
1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistungen um vier
Prozent.
Die Reform bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen.
Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den
Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegeversicherung um 0,3
Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhöhung des Zahlbetrags um
rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro
auf 96,94 Euro.
Da die Mehrleistungen auch für die Private
Pflegepflichtversicherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge
anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um
etwa 11 Prozent. Die prozentuale Steigerung kann je nach Alter und
Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger
ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es weiterhin bei der
Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen
Pflegeversicherung.
Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten,
dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der
Pflegebedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die
tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Die
Pflegepflichtversicherung bietet auch in Zukunft nur einen
–Teilkasko-Schutz–. So betragen etwa die durchschnittlichen
monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim mehr als 3.300 Euro in
Pflegestufe III. Nach Abzug der Leistungen aus der
Pflegepflichtversicherung bleibt ein Restbetrag von über 1.700 Euro,
der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen gezahlt werden
muss.
Eine ergänzende private Vorsorge ist daher nach wie vor
unverzichtbar. Dazu bieten die finanziellen Zuschüsse zur staatlich
geförderten Pflegezusatzversicherung einen sehr guten Einstieg.
Gerade für junge Leute ist diese private Pflegevorsorge ein
attraktives Angebot, denn immerhin bekommen sie bis zu einem Drittel
Staatszuschuss, also 5 Euro Zulage bei 10 Euro Eigenbeitrag. Schon
für diesen Mindestbeitrag können sie monatlich mindestens 600 Euro
Pflegetagegeld für Pflegestufe III zusätzlich absichern. Je früher
man mit der Vorsorge beginnt, desto geringer ist der Beitrag. Damit
setzt die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung starke
Anreize, dass mehr Menschen für die absehbare Vorsorgelücke in der
Pflege vorbeugen.“
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Stefan Reker
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