Anlässlich des heute im
Bundesgesundheitsministerium stattfindenden Spitzentreffens
bekräftigt der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach
einer Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, um die
Benachteiligungen von dementiell und psychisch erkrankten Menschen zu
beseitigen. Das bestehende Hilfesystem sei bisher kaum ausreichend
auf pflegebedürftige alte Menschen mit Demenz und den besonderen
Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf eingestellt. Notwendig seien
neben einer Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere
Reformen im Bereich der Ausbildung, mehr Personal und eine
sachgerechte Unterstützung pflegender Angehöriger.
„Unser Pflegesystem ist blind für die Lebensrealität einer immer
älter werdenden Gesellschaft. Viele der über eine Millionen Menschen
mit Demenz fallen bisher durch das Netz und erhalten mitunter
überhaupt keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wenn wir in
Zukunft eine menschenwürdige Pflege für alle sicherstellen wollen,
darf Pflegebedürftigkeit nicht länger einseitig am Zeitaufwand für
körperliche Pflege festgemacht werden“, so Dr. Eberhard Jüttner,
Verbandsvorsitzender des Paritätischen.
Bereits 2009 habe der Beirat zur Umsetzung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein konkretes Konzept vorgelegt, das
nunmehr umgehend umgesetzt werden müsse. „Der neue
Pflegebedürftigkeitsbegriff bedeutet die Abkehr von der Minutenpflege
hin zu einer Pflege, die sich endlich ausschließlich an dem
tatsächlichen Unterstützungsbedarf des pflegebedürftigen Menschen
orientiert. Es ist höchste Zeit, dass dieses Konzept entschlossen
umgesetzt wird“, fordert Pflegeexperte Jüttner.
Die Frage nach der Finanzierung einer Pflegereform dürfe nicht
länger ausgeklammert werden. „Eine Pflegereform, die den Namen
verdient, wird kostenneutral nicht zu haben sein“, so Jüttner. Selbst
bei vorsichtigen Schätzungen müsse von mindestens fünf Milliarden
Euro Mehrkosten ausgegangen werden. Zur Finanzierung schlägt der
Paritätische den Umbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen
Bürgerversicherung vor. Bemessungsgrundlage sind dabei nicht nur die
Löhne, sondern auch andere Einkünfte, wie Kapital- oder Mieteinträge.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.: 030/24636305, pr[at]paritaet.org