Pflege von Angehörigen darf nicht im finanziellen Desaster enden / Sozialverband legt im Oktober Gutachten zur pflegebedingten Armut von Frauen vor

„Für die Angehörigen der Pflegebedürftigen ist der
Gesetzentwurf ein Hoffnungsfunke. Wer in der eigenen Familie pflegt,
der leistet harte Arbeit. Und dieses Verdienst darf nicht in einem
finanziellen Desaster enden“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer
anlässlich der aktuellen Debatte über das
Angehörigen-Entlastungsgesetz. „Zusätzlich begrüßen wir, dass der
Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministers einen finanziellen
Schutzschild für Kinder und Eltern pflegebedürftiger
Familienmitglieder vorsieht“, so Bauer weiter. Das geplante Gesetz
der Bundesregierung sieht vor, dass Angehörige erst ab einem
jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten
beteiligt werden können.

Nach Einschätzungen des SoVD sind rund 1,65 Millionen der rund 2,5
Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland Frauen. Um mehr über
die Armutsrisiken pflegender Frauen zu erfahren, hat der SoVD ein
Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen Ergebnisse werden im Oktober
veröffentlicht. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse will der
Sozialverband zielgenaue Hilfsmaßnahmen vorschlagen.

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich
Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der
pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Der SoVD vereint über
580.000 Mitglieder.

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