Hängepartien und Absprachen hinter verschlossenen
Türen wird es in Zukunft nicht mehr geben
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die neunte
Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen.
Hierzu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und der Berichterstatter
für Kartellrecht Matthias Heider:
„Die Ministererlaubnis in Sachen Edeka/Kaiser´s Tengelmann hat
erhebliche Verfahrensdefizite offenbart. Dies wird sich nun ändern.
Im Rahmen der neunten GWB-Novelle straffen wir das Verfahren. Die
Monopolkommission hat maximal zwei Monate Zeit, ihr Gutachten zu
erstellen. Die schon jetzt im Gesetz enthaltene Regelung, nach der
der Bundeswirtschaftsminister innerhalb von vier Monaten entscheiden
soll, bleibt bestehen. Überschreitet der Minister diese Frist, muss
er dies dem Deutschen Bundestag erklären. Nach sechs Monaten muss er
allerdings entschieden haben. Tut er dies nicht, gilt die Erlaubnis
automatisch als abgelehnt. Nur die Unternehmen können die Frist dann
auf Antrag noch einmal um zwei Monate verlängern. Danach ist
endgültig Schluss. Die Unternehmen können so besser einschätzen, ob
sich ein Ministererlaubnisverfahren für sie wirtschaftlich lohnt oder
nicht.
Wir schaffen auch deutlich mehr Transparenz. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie muss Leitlinien erlassen, in denen es die
einzelnen Verfahrensschritte einheitlich und übersichtlich darstellt.
Außerdem stärken wir die Rolle der Monopolkommission. Sollte der
Minister von der Empfehlung der Monopolkommission abweichen, muss er
dies ausführlich in seiner Entscheidung begründen. Die
Monopolkommission erhält zudem das Recht, ihr Gutachten im Rahmen der
mündlichen Verhandlung vorzustellen und zu den Ausführungen der
einzelnen Beteiligten Stellung zu nehmen.
Eine Hängepartie und Absprachen hinter verschlossenen Türen wie im
Ministererlaubnisverfahren Edeka/Kaiser`s Tengelmann wird es damit in
Zukunft nicht mehr geben. Beschäftigte und Unternehmen wussten über
elf lange Monate nicht, wie es mit ihrem Unternehmen weitergeht und
was mit ihnen geschieht. Damit ist jetzt Schluss.“
Hintergrund:
Im Rahmen der 9. GWB-Novelle setzen wir die EU-Richtlinie zu
Schadensersatz bei Kartellschäden um. Wir nutzen dies für weitere
Verbesserungen: Angesichts des Strukturwandels im Medienbereich wird
die Zusammenarbeit von Presseverlagen unterhalb der redaktionellen
Ebene befristet erleichtert. Das Kartellrecht wird an die
Digitalisierung der Wirtschaft angepasst, um den dort erkennbaren
Konzentrationstendenzen entgegenzuwirken. Wir schließen Lücken im
Bußgeldrecht, damit sich Unternehmen durch Umstrukturierungen nicht
ihrer Bußgeldhaftung entziehen können. Vor dem Hintergrund der
Niedrigzinsphase und der dadurch schlechten Ertragslage im
traditionellen Kreditgeschäft werden Fusionen von bestimmten
Unternehmen kreditwirtschaftlicher Verbundgruppen ermöglicht. Zudem
geben wir dem Bundeskartellamt eine Prüfmöglichkeit bei erheblichen,
dauerhaften oder wiederholten Verstößen gegen verbraucherrechtliche
Vorschriften. Es darf sog. Sektoruntersuchungen in solchen Bereichen
durchführen, in denen Verbraucherverstöße immer wieder vorkommen.
Außerdem darf es bei Verbandsklagen vor Gericht, die erhebliche
Verstöße gegen Verbraucherrecht betreffen, als sog. amicus curiae
unterstützend tätig werden.
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