Gießen, 16.10.2012 – Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag hat der Q-Pool 100 e.V., die Offizielle Qualitätsvereinigung internationaler Wirtschaftstrainer und -berater, auf das geplante Jahressteuergesetz 2013 reagiert. Der Gesetzesentwurf, der am 23. November 2012 im Bundesrat beraten werden soll, sieht gemäß einer EU-Richtlinie vor, Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Weiterbildungsanbieter dürfen somit keine Umsatzsteuer mehr erheben. Aus Sicht des Q-Pools hat das für die Trainingsakademien und in der Folge auch für deren Zulieferer und Vermieter bedrohliche Auswirkungen. „Die geplante Änderung gefährdet die gesamte Weiterbildungsbranche des Firmenkundengeschäfts und setzt unnötig Existenzen aufs Spiel“, sagt Dr. Dieter Hohl, Präsident des Q-Pools. Mit der Petition sollen dem Gesetzgeber die Gefahren bewusst gemacht und ein öffentlicher Diskurs angestoßen werden. „Als eine der führenden Weiterbildungsvereinigungen sehen wir uns in der Pflicht, zu agieren und wachzurütteln. Bislang wissen viele Akademien, Trainer und Personalentwickler noch nicht, was auf sie zukommt. So ist es nun höchste Zeit, alle Kräfte zu mobilisieren, um das Gesetz in seiner jetzigen Form zu verhindern“, so Hohl.
Ruinöse Kostensteigerungen für Weiterbildungsanbieter zu erwarten
Konkreter Knackpunkt des geplanten Umsatzsteuergesetztes: Mit der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen entfällt für Weiterbildungsanbieter die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für alle Eingangsleistungen wie Reisekosten, die Miete für Seminarräume, Einkauf/Einsatz von freiberuflichen Trainern, Marketing, Druck- und Werbekosten, Lehrmittel-Produktion und Investitionen. Das heißt, dass die Mehrwertsteuer für diese oft sehr erheblichen Eingangsleistungen für die Trainingsanbieter zum Kostenfaktor werden würde, weil sie selbst in Zukunft diese Steuer faktisch zahlen. Nach Schätzungen belaufen sich die Kostensteigerungen auf rund 15 Prozent und mehr. „Das Gesetz gefährdet die gesamte Weiterbildungsbranche des Firmenkundengeschäfts. Zu den ruinösen direkten Auswirkungen, zieht es weitere mittelbare Folgen nach sich und löst eine wahre Kettenreaktion im Markt aus“, warnt Dieter Hohl. Ein Beispiel: Da Honorare bei Kunden nicht 1:1 erhöht werden können, führt das zu einem drastischen Margenverfall, weniger Gewinn und in der Folge weniger Investitionen. Dies lässt wiederum Einsparungen bei den Personalkosten und gar Entlassungen von Mitarbeitern bei den gewerblichen Bildungsanbietern erwarten.
Ausführliche Stellungnahme im Interview und im Pressegespräch
In einem Interview, das der Presse frei zum Abdruck zur Verfügung gestellt wird, erläutert Q-Pool-Präsident Dr. Dieter Hohl weitere Gefahren des Gesetzesentwurfs und die Stellungnahme des Q-Pool-Vorstands zu den geplanten Änderungen. Die Petition an den Deutschen Bundestag kann auf der Webpage des Q-Pools unter www.q-pool-100.de eingesehen werden. Für individuelle Presseanfragen steht der Vorstand selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung. Kontakt über redaktion@text-ur.de, Tel.: 0221-95 64 90 570.
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