Morgen findet im Gesundheitsausschuss des
Bundestages die öffentliche Anhörung zum
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) statt. Mit dem
AMNOG-Gesetzgebungsvorhaben soll auch die Unabhängige
Patientenberatung in Deutschland (UPD) zu einer Regelleistung für die
Versicherten werden. Ab Januar 2011 werden Einrichtungen zur
unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung dauerhaft durch den
GKV-Spitzenverband finanziert.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diesen überfälligen
Schritt als Baustein zur Stärkung der Mündigkeit der Patienten,
bedauert allerdings, dass die Finanzierung aus den Mitteln des
GKV-Spitzenverbands erfolgen soll. Nach Auffassung von Dr. Dietmar
Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer „setzt eine
unabhängige Beratung auch eine unabhängige Finanzierungsgrundlage
voraus, beispielsweise aus Steuermitteln.“
Die Bundeszahnärztekammer möchte eindringlich darauf hinweisen,
die Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung nicht in
Konkurrenz zu vorhandenen Beratungsstrukturen der Kammern zu stellen.
Dr. Oesterreich hierzu: „Ziel muss es sein, dass sich der bei den
einzelnen Beratungsträgern vorhandene Sachverstand zum Nutzen der
Patienten ergänzt. Wir setzen daher klar auf unsere Kooperation mit
dem zukünftigen Träger der Unabhängigen Patientenberatung.“
Die Bundeszahnärztekammer und die Unabhängige Patientenberatung
Deutschland haben Ende Mai 2010 eine Kooperationsvereinbarung
unterzeichnet. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, Erfahrungen über
die jeweilige Patientenberatungsarbeit auszutauschen. Damit sollen
die vorhandenen Angebote – zum Nutzen der Ratsuchenden – verbessert
werden.
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