Ostsee-Zeitung: Bundesregierung/Hartz IV

Die Regelleistung soll es Bedürftigen möglich
machen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Daran hat das
Verfassungsgericht erinnert und von der Bundesregierung eine
schlüssige Berechnungsmethode verlangt. Das heißt: Hartz IV ist nicht
abhängig von anderen Variablen wie der Rentenentwicklung oder
irgendeinem Abstand zu Löhnen, sondern allein der Bedarf gibt die
Höhe vor.

Das leuchtet ein, hat aber Folgen. Sozialfälle können künftig mit
automatischen Anpassungen ihrer Hilfen rechnen, für Arbeitnehmer und
erst recht für Rentner sind die aber keineswegs sicher.
Kaufkrafterhalt ist weder bei Altersbezügen noch bei Löhnen fest
eingepreist. Wenn es Union und FDP ernst ist mit der Forderung, Hartz
IV dürfe nicht attraktiver werden als Arbeit, dann müssen sich beide
Parteien noch einmal mit dem gesetzlichen Mindestlohn beschäftigen.
Er bietet die beste Gewähr, den notwendigen Arbeitsanreiz zu erhalten
und Löhne wie Renten abzusichern.

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