Mit dem Inkrafttreten der „Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung“ im Mai 2007 sind die Anforderungen an Versicherungsvermittler europaweit erheblich verschäft worden. Der Gesetzgeber verlangt seitdem von jedem Berater einen Sachkundenachweis, der die fachliche Eignung für die Vermittlungstätigkeit eindeutig belegt. Das Ziel der „EU-Vermittlerrichtlinie“ ist offensichtlich: Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen feste Mindeststandards bei der Finanzvermittlung definiert werden, die den Kunden schützen vor folgenreicher Falschberatung.
Die vergangenen 5 Jahre haben gezeigt, der Gesetzgeber hat hier richtig gehandelt, denn die Beratungsqualität hat in den letzten Jahren beständig zugenommen. Ein Grund dafür ist sicherlich die Umsetzung der genannten Richtlinie. Deshalb befürwortet die Ortus SE politische Initiativen, die auf die Durchsetzung von Mindestqualifikationen für Versicherungsvermittler abzielen, bereits seit vielen Jahren ausdrücklich. Nach Meinung der Ortus SE bewegen sich auch heute noch zu viele unseriöse Finanzvertriebe auf dem deutschen Versicherungsmarkt, deren schlecht ausgebildete Mitarbeiter ihren Kunden ungeeignete Produkte vermitteln und das Vertrauen der Bürger in die Finanzdienstleistungsbranche insgesamt beschädigen.
Im Unternehmen Ortus SE hat man bereits zur Gründung verbindliche Qualifikationsstandards eingeführt, die das Recruiting wie auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter bestimmen. Hierbei wendet die Ortus SE ein mehrschichtiges System an, das die systematische Inhouse- Weiterbildung mit den Leistungen externer Bildungsträger kombiniert.
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