online Steuerberater helfen beim neuen Reisekostenrecht

Das neue Reisekostenrecht gilt seit dem 1.1.2014 und führt im Wesentlichen zu Änderungen bei den Fahrtkosten, den Verpflegungsmehraufwendungen und der doppelten Haushaltsführung.

So wurde der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch die „Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Dieses hat weitreichende Konsequenzen, da jeder nur noch eine Tätigkeitsstätte inne haben kann. Dadurch sind sämtliche andere Fahrten, die nicht zur Tätigkeitsstätte führen, als Reisekosten, und damit mit dem doppelten Satz, abzurechnen.

Entweder erstattet die Pauschalen der Arbeitgeber oder der Steuerpflichtige begehrt einen Werbungskostenabzug im Rahmen seiner Einkommensteuererlärung.

Die Pauschalen zu den Verpflegungsmehraufwendungen wurden vereinfacht – die Pauschale in Höhe von EUR 6 ist ersatzlos weggefallen.

Online Steuerberater helfen bei Fragen zu diesem Thema. Durch die online Steuerberatung kann somit viel Geld gespart werden, wenn das neue Reiseksotenrecht richtig angewandt wird.