OLG Hamburg gibt Deutscher Tamoil Rechtssicherheit / Elmshorner Mineralölunternehmen begrüßt die Entscheidung

Die Deutsche Tamoil GmbH begrüßt die Entscheidung
des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu den Liefervereinbarungen
zwischen BP Europa SE und ihrer Schwestergesellschaft, der Holborn
European Marketing Company Limited.

„Die Richter stellten klar, dass der Britische Mineralölkonzern zu
vertraglich vereinbarten Lieferungen von Kraftstoffen an die
Tochterfirma einer libyschen Erdölgesellschaft verpflichtet sei. Mit
dem Urteil besteht nun wieder Rechtssicherheit was die Versorgung des
Tankstellennetzes von HEM mit Kraftstoffen anbelangt“, betonte
Carsten Pohl, Geschäftsführer der Deutschen Tamoil GmbH in Elmshorn.

Die BP Europa SE hatte unter Berufung auf das Libyen-Embargo des
UN Sicherheitsrates und der Europäischen Union die Belieferung der
Holborn European Marketing Company Limited und damit indirekt auch
der Deutschen Tamoil GmbH eingestellt. Dabei war es vereinzelt bei
Tankstellen zu Lieferengpässen gekommen. Das Gericht war der
Auffassung, dass die Deutsche Tamoil ihren Geschäftsbetrieb nach den
Sanktionsvorgaben nahtlos weiterführen können müsse. Außerdem sah das
Gericht als erwiesen an, dass weder die staatliche Erdölgesellschaft
noch der libysche Staat auf die Einnahmen aus den Verkäufen des
Treibstoffs an den deutschen Tankstellen zugreifen können.

Die Deutsche Tamoil hofft, dass mit dem Urteil die Versorgung
ihrer Tankstellen unter dem Dach der Marke HEM mit Kraftstoff
langfristig gesichert bleibt und die BP die bestehenden
Liefervereinbarungen dauerhaft einhält.

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