In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt einem Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen die vermittelnde Bank zugesprochen, die ihm telefonisch ein hochriskantes Zertifikat an der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers empfohlen hatte. Damit wurde die erstinstanzliche Verurteilung der Bank ausdrücklich bestätigt. Auch das OLG nahm eine Aufklärungspflichtverletzung an, da über bestimmte wichtige Gesichtspunkte nicht informiert worden war. Die rechtlich und sachlich hoch komlexen Risikobeschreibungen für diese Anlageprodukte kann ein Berater nicht ernstlich über das Telefon wiedergeben. Mit dieser Entscheidung sollten sich insbesondere Bankkunden beschäftigen, die entsprechende Beteiligungen am Telefon erworben haben und dabei gerade über das Risiko derartiger Produkte nicht vollständig informiert worden sind. Wegen der knappen Verjährungsfrist sollten betroffene Anleger umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
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