Verliebt, verlobt, verheiratet – bei einer
Immobilienfinanzierung ist es grundsätzlich egal, ob Paare einen Trauschein
besitzen oder nicht. Denn für Kreditgeber zählt schlussendlich die Fähigkeit das
Darlehen zurückzuzahlen. Trotzdem müssen gerade unverheiratete Paare einige
wesentliche Dinge vor dem Kauf des Traumhauses beachten.
Gründliche Planung schafft Sicherheit
Anders als in einer Ehe ist eine Partnerschaft gesetzlich zunächst nicht
geregelt. Verheiratete Paare leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
Bei unverheirateten Paaren, auch wenn sie de facto wie ein Ehepaar leben, gilt
dies nicht und sie müssen sich selbst rechtlich absichern. „Auch wenn es absolut
unromantisch ist, so müssen unverheiratete Paare beim Immobilienkauf ein
Beziehungsaus als mögliches Szenario planen. Denn ohne vorherige Regelung
besteht die Gefahr, dass einer der beiden Partner im Trennungsfall leer
ausgeht“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsvermittlers Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Grundbucheinträge und Partnerschaftsverträge
Um klare Verhältnisse zu schaffen, sollten beide Partner im Grundbuch
eingetragen sein. Denn nur wer hier steht, ist auch Eigentümer der Immobilie.
Kommt es zur Trennung und nur ein Partner steht im Grundbuch, hat der andere
Partner kaum Möglichkeiten, um an sein Vermögen zu gelangen. „Eine vorherige
Einigung ist das A und O. So können Paare auch die Besitzverhältnisse nicht nur
50:50, sondern beispielsweise auf ein Drittel und zwei Drittel aufteilen. Gerade
wenn ein Partner deutlich mehr Kapital zur Finanzierung beiträgt, beugen sie so
eventuellen Streitigkeiten vor“, so Scharfenorth weiter. Alternativ können
unverheiratete Paare einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen lassen. Hierin sind
Rechte und Pflichten, wie beispielsweise Zahlungsverpflichtungen, detailliert
geregelt, sodass beide Seiten abgesichert sind. Allerdings sollte er notariell
beglaubigt sein, um im Extremfall auch in einem Rechtsstreit als Grundlage zu
dienen.
Bis dass der Tod uns scheidet?
Ebenso traurig wie eine mögliche Trennung: Der Todesfall eines Partners. Erwägen
Paare den Kauf einer gemeinsamen Immobilie sollte unbedingt testamentarisch
festgehalten werden, wer die Immobilie erbt. Gibt es keine Regelung, greift die
gesetzliche Erbfolge und das bedeutet: „Der zurückbleibende Partner hat keinen
Anspruch auf den Eigentumsanteil des Verstorbenen. Stattdessen würden Kinder
oder andere Familienangehörige einen Teil oder das gesamte Eigenheim erben“,
weiß Scharfenorth. Nicht unerheblich ist auch die Erbschaftssteuer. Denn bei
unverheirateten Paaren gelten niedrigere Steuerfreibeträge. Wer alle negativen
Szenarios durchgegangen ist und den Ernstfall geregelt hat, kann sich entspannt
auf die Suche nach der passenden Finanzierung begeben. Individuelle Beispiele
ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Ãœber Baufi24
Der vielfach ausgezeichnete Baufinanzierungsvermittler https://www.baufi24.de/
bietet Darlehensinteressierten umfangreiche Informationen zum Thema
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Banken sowie Kreditinstituten. 2006 gegründet, ist das Unternehmen heute
Anlaufstelle für jährlich über 3 Millionen Interessenten. Dabei unterstützen die
Berater in den deutschlandweiten Geschäftsstellen zukünftige Hausbesitzer auf
ihrem Weg zum Eigenheim und entwickeln für sie die optimale
Finanzierungsstrategie – kostenfrei, unverbindlich sowie persönlich vor Ort.
Pressekontakt:
Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0)
800 808 4000 E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421
42 76 37 39, E-Mail: wh@hcsy.de
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