Oft gefragt: Warum darf an Autobahnen nicht geworben werden?

Klare Gesetzeslage kontra kreative Werbeideen

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist das Thema „Werbung entlang von Straßen außerhalb von Ortsgebieten“ klar geregelt, jeweils in der Straßenverkehrsordnung. In Deutschland regelt §33 der Straßenverkehrsordnung so genannte „Verkehrsbeeinträchtigungen“ und legt fest, dass außerhalb von geschlossenen Ortschaften jede Werbung verboten ist, die Verkehrsteilnehmer in erschwerender Weise ablenkt oder gar den Verkehr gefährdet. In Österreich regelt diesen Sachverhalt §84 der Straßenverkehrsordnung „Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes“ und wird durch §82 mit Angabe diverser Bewilligungspflichten ergänzt.

Conclusio all dieser Gesetze und Regelungen ist, dass außerhalb der Ortsgebiete ein bestimmter Abstand zu Straßen gewahrt werden muss, innerhalb dessen keine Werbeträger angebracht werden dürfen. Neben den nationalen Gesetzen gibt es auch zahlreiche Landesgesetze, die sich mit diesem Thema befassen und es existieren auch Möglichkeiten, die entsprechenden Regelungen etwas zu dehnen. Das Anbringen von Werbung auf Häusern und Betriebsgeländen sowie transportable Werbetafeln stellen für viele Interessenten eine sinnvolle Alternative dar, sehr zum Leidwesen von Anrainern, die die Kulturlandschaft entlang von Straßen nicht durch ein zu viel an Werbung beeinträchtigt haben wollen.

Anrainer wollen gehört werden

Immer wieder rufen unangebrachte Werbefluten Anrainerinitiativen auf den Plan – verständlicherweise, geht es doch um das direkte Lebensumfeld, in dem sich Menschen durch zu viel Kommerzialisierung beeinträchtigt fühlen. Für viele Unternehmer ist dies ein Grund, sich andere Formen von Werbemöglichkeiten zu suchen, vor allem, wo doch die Menschen, die man mit einem zu viel an Werbung verärgert, auch potenzielle Kunden sein können.

Werbung spielt immer mit Emotionen, Werbung wirkt über Gefühle. Wenn Menschen sich durch Werbung gestört fühlen, ist das beworbene Produkt rasch mit diesen negativen Gefühlen behaftet. Dies möchte man kaum in Kauf nehmen!

Hingucker mit Sympathieeffekt

Kreative Werbung auf einem fahrenden Lkw zum Beispiel verursacht einen „Hingucker-Effekt“, ohne auf Gesetzeslücken angewiesen zu sein oder sich der Gefahr auszusetzen, negative Gefühle zu wecken. Werbung sollte – trotz des Auftrags, aufzufallen – sorgsam auf die Bedürfnisse der Menschen abzielen, von denen sie gesehen wird und das ist im Prinzip Jeder!

Den kompletten Artikel sowie Bildmaterial zum Thema finden Sie in unserem Artikel „Autobahnwerbung – das Thema der Stunde“ auf unserer Webseite.

Weitere Informationen unter:
http://www.plakat-am-lkw.com