Wahl der Vertrauenspersonen steht an
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2018 werden die
Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Verwaltungen neu
gewählt. Dazu erklären der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers, und der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer:
Wilfried Oellers: „Mit dem demographischen Wandel wächst die Zahl
der Beschäftigten mit Beeinträchtigungen, so dass das Engagement der
Schwerbehindertenvertretungen zunimmt und ausdrücklich unsere
Anerkennung verdient. Diese besonderen Interessenvertretungen, die
turnusgemäß alle vier Jahren gewählt werden, sind eine wichtige
Anlaufstelle sowohl für die Beschäftigten mit Behinderungen als auch
für die Arbeitgeber. Sie beraten kompetent und unterstützen in allen
Personal- und betrieblichen Fragen. Sie sind ein nicht mehr weg zu
denkender Partner zum Beispiel für die Arbeitsplatzgestaltung, die
Gesundheitsvorsorge aber auch für Themen wie Bewerbungsverfahren,
Arbeitszeiten, Überstunden und Kündigungen. Wir rufen die
Beschäftigten auf, sich an den Wahlen der
Schwerbehindertenvertretungen zu beteiligen, denn ihr Engagement
stärkt den Inklusionsgedanken im Betrieb und auf der Dienststelle.“
Uwe Schummer: „Schwerbehindertenvertretungen tragen dazu bei, dass
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen und die, die von
Behinderungen bedroht sind, im Arbeitsprozess bleiben oder
zurückkehren können. Sie helfen damit in Zeiten des
Fachkräftemangels, Ausfallzeiten zu verkürzen und erfahrene
Beschäftigte zu halten. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben wir
2017 die Beteiligungs- und Informationsrechte sowie die Position der
Schwerbehindertenvertretung gestärkt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
hat sich insbesondere für erweiterte Freistellungsregelungen und mehr
Schulungsangebote für die Vertrauenspersonen sowie erweiterte
Anhörungsrechte bei Personalentscheidungen stark gemacht und diese
umgesetzt. Wir werden die Wirkungen dieser Regelungen beobachten und
stehen im Dialog mit den Betroffenen, um gegebenenfalls weitere
gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen.“
Hintergrund:
In Betrieben, Verwaltungen und anderen Institutionen, in denen
mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, werden in
den nächsten Wochen Schwerbehindertenvertretungen mit einem oder mehr
Vertreter gewählt.
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