Der seit zwei Jahren geschlossene offene
Immobilienfonds „CS Euroreal“ hat am 21. Mai 2012 geöffnet. Jetzt gab
die Geschäftsführung das Scheitern der Öffnung bekannt. Die in
Auftrag gegebenen Rückgabewünsche konnten wegen der zu geringen
Liquiditätsquote von 27 Prozent nicht alle bedient werden. Auch
dieser Fonds wird jetzt abgewickelt. „Die Privatanleger sind wieder
einmal die Dummen. Die in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche konnten
wegen des zu großen Volumens nicht ausgeführt werden“, sagt der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.
Beim CS Euroreal sind rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als
sechs Milliarden Euro investiert. Anleger des CS Euroreal haben laut
Hahn verschiedene Handlungsmöglichkeiten: „Die Anleger können ihre
Anteile weiter halten und hoffen, dass der Fonds bei Abwicklung die
Immobilien zu den jeweiligen Verkehrswerten verkaufen kann. Weiterhin
können Anleger, die aktuell Liquiditätsbedarf haben, ihre Anteile
über die Börse mit einem Abschlag von zurzeit 30 Prozent verkaufen.
Schließlich können Anleger, die den entstehenden Schaden nicht
hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder
die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür ist
eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im
Prospekt.“
Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen Fachanwalt
erfolgen. Mit dem CS Euroreal wird jetzt der zehnte bundesdeutsche
offene Immobilienfonds abgewickelt. „Betroffene Anleger müssen sich
in jedem Fall auf Verluste einstellen. Sie sollten daher
Schadensersatzansprüche prüfen und erfolgreich durchsetzen lassen.“
Hahn Rechtsanwälte vertritt zahlreiche Anleger des CS Euroreal. Die
Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht Frankfurt/M. bereits
zwei positive Urteile für Anleger von offenen Immobilienfonds
erstritten. Sammelklagen wegen individueller Falschberatung gibt Hahn
keine Chancen: „Die sogenannte unechte Streitgenossenschaft von
mehreren Anlegern gegen die anlageberatende Bank ist nicht möglich,
weil das angerufene Gericht das Sammelklagverfahren wegen der
unterschiedlichen Sachverhalte in Einzelverfahren trennen würde. Wer
also beim CS Euroreal wegen individueller Falschberatung mit
Sammelklagen neue Mandanten gewinnen will, ist schlichtweg unseriös.“
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als „häufig empfohlene Kanzlei“ bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
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