Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin hat im Streit zwischen dem Bundesfamilienministerium und der Linkspartei nahestehenden Jugendorganisation „solid“ über Fördermittel ein Berufungsverfahren zugelassen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der „Welt“. 2006 hatte das Ministerium „solid“ eine Förderung mit dem Hinweis verweigert, dass es unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe und linksextremistische Positionen vertreten. Dagegen hatte „solid“ geklagt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz das Ministerium verpflichtet, über den Antrag erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden. Zwar sei es grundsätzlich zulässig, die Zuwendung an die Verfassungstreue einer Organisation zu knüpfen, doch reiche die Begründung des Ministeriums dafür nicht aus. Das OVG entschied nun, dass wegen „besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten“ das Verfahren auch in zweiter Instanz umfassend überprüft werden soll. Das betrifft auch das Förderkriterium der Verfassungstreue. Das im kommenden Jahr erwartete Urteil dürfte daher auch für die „Extremismusklausel“ von Bedeutung sein, die Familienministerin Kristina Schröder Anfang 2011 eingeführt hatte.
Auf Facebook teilen
Follow on Facebook
Add to Google+
Verbindung zu Linked in
Subscribe by Email
Drucken