Anmoderationsvorschlag:
In Nordrhein-Westfalen gelten – anders als in den anderen
Bundesländern – auch nach dem 1. Juli bei Lotto und Sportwetten
weiterhin die bekannten Spielregeln: Internet-Glücksspiel bleibt
verboten. Bis zur Verabschiedung des
Glücksspieländerungsstaatsvertrag durch den Landtag wird sich hier
nichts ändern und das wird voraussichtlich erst im Herbst passieren.
Alle Infos zum neuen Gesetz und zur Sondersituation in NRW hat Axel
Weber von Westlotto.
O-Ton 1: „Hallo.“
Was sind die wesentlichen Änderungen durch den neuen
Glücksspielstaatsvertrag?
O-Ton 2: „Es gibt zwei ganz wesentliche Änderungen. Zum einen wird
es bundesweit in Zukunft 20 lizensierte Anbieter für Sportwetten
geben. Darunter auch die staatliche Sportwette Oddset. Die dürfen
dann auch online gespielt werden. Zum zweiten werden die Spielhallen
in Zukunft erlaubnispflichtig, das heißt dort wird es verschärfte
Regelungen geben in Bezug auf die Höhe der Anzahl von Automaten, den
Abstand dieser einzelnen Spielhallen zu Schulen und vieles andere.
Was verbleibt, wie es jetzt ist, ist das Angebot im Lotteriebereich.
Dort wird es weiter einen Anbieter geben. In Nordrhein-Westfalen ist
das Westlotto.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:36)
Wann werden die wesentlichen Änderungen in NRW umgesetzt?
O-Ton 3: „Anders als in den anderen Bundesländern haben wir in
Nordrhein-Westfalen eine Sondersituation, denn hier ist durch die
Landtagswahl eine Verzögerung entstanden. Das heißt, das
Glücksspielgesetz, das eigentlich bundesweit zum 1. Juli in Kraft
tritt, wird hier mit etwas Verzögerung erst in Kraft treten. Und das
hat zur Folge, dass all die Dinge, wie sie jetzt sind, erst mal auch
so bleiben, wie sie sind. Es bleibt also in Nordrhein-Westfalen
aktuell verboten, Internetlotterie von privaten oder ausländischen
Anbietern zu spielen. Es bleibt verboten
Internet-Sportwetten-Angebote, die nicht von Oddset sind, zu spielen.
Und das Oddset-Angebot können Sie eben nach wie vor auch nur spielen
in den Westlotto-Annahmestellen.“ (Axel Weber, Leiter
Unternehmskommunikation WestLotto 00:42)
Welche Angebote können Spielinteressierte nutzen, bis die neue
Regelung umgesetzt ist?
O-Ton 4: „Die Spielinteressierten in Nordrhein-Westfalen können
nach wie vor die bestehenden Angebote nutzen. Dazu gehören die
klassischen staatlichen Lotterieangebote, aber genauso auch das neue
Eurojackpot, was man in den Westlotto-Annahmestellen spielen kann.
Und die Fußballwette gibt es nach wie vor, wie auch die Sportwette
Oddset. Alle anderen Angebote sind aktuell in Nordrhein-Westfalen
weiterhin verboten. Also das klassische Angebot bleibt bestehen und
aus dieser Vielfalt kann der Spielteilnehmer auswählen.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:27)
Welches Ziel verfolgt der Glücksspieländerungsstaatsvertrag?
O-Ton 5: „Ja der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren zunehmend
festgestellt, dass immer mehr Spielteilnehmer in illegales
Glücksspiel abgewandert sind und das möchte er verhindern. Er möchte
also die Spielinteressierten davon abhalten, auf dem Schwarz- oder
Graumarkt zu spielen. Er möchte sicherstellen, dass die Leute dort
nicht abgezockt werden im Internet und kanalisiert deswegen in der
Zukunft. Das heißt, der Gesetzgeber weiß, dass man Spielbedürfnisse
hat und die möchte er mit einem legalen Angebot, was hauptsächlich
eben die staatlichen Lotteriegesellschaften bieten sollen, am Markt
platzieren.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:31)
Es gibt doch momentan schon Glücksspielangebote im Internet?
Dürfen Spielinteressierte diese nutzen?
O-Ton 6: „Nein, diese Angebote sind weiterhin illegal und die
bleiben auch illegal bis das neue Recht in Kraft tritt. Und dazu
gehören, was viele Menschen gar nicht wissen, eben alle
Internet-Glücksspielangebote von privaten oder ausländischen
Anbietern, wie beispielsweise Lottoland oder auch Euromillions, all
das ist im Internet für die Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht
spielbar. Im Übrigen auch Online-Poker oder Online-Casinos – all die
Dinge bleiben verboten.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:25)
Wird es in Zukunft wieder erlaubt sein, Glücksspielangebote zu
bewerben?
O-Ton 7: „Ja, auch da wird es eine Neuerung geben. In Zukunft wird
man Glücksspielangebote in einer gewissen Form bewerben dürfen –
nicht spielanheizend und auch nicht spielsuchtgefährdend. Das heißt,
für eine weniger gefährliche Lotterie, also Lotto 6 aus 49 oder
Eurojackpot, dürfte es in Zukunft gegebenenfalls sogar wieder
TV-Werbung geben. Und Online-Werbung, Telefonwerbung oder diese
Dinge, die eventuell stark anheizend sind, werden auch in Zukunft
untersagt bleiben.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:28)
Erstmals werden die Spielhallen im
Glücksspieländerungsstaatsvertrag erwähnt. Was sind hier die
wesentlichen Bestimmungen?
O-Ton 8: „Neu ist, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass
Glücksspiel generell einheitlich geregelt werden sollte. Dazu gehören
dann ab sofort auch eben die Spielhallen. Die sind ab sofort
erlaubnispflichtig. Das bezieht sich auf Dinge, wie das äußere
Erscheinungsbild, auf die Werbung, auf die Öffnungszeiten, aber auch
auf solche Dinge, wie die Anzahl der Automaten, der Abstand zu
Schulen und all so was. Das ist in Zukunft geregelt. Insofern gilt
das neue Glücksspielgesetz eben auch für die Spielhallen, um die
bisherige Ausuferung der Zockerbuden einzudämmen.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:31)
Zusammengefasst ändert sich für die Menschen in NRW also
eigentlich nichts?
O-Ton 9: „Ja das ist völlig richtig. Für die Nordrhein-Westfalen
bleibt nach wie vor das gesamte illegale Glücksspielangebot,
insbesondere im Internet, verboten. Die Nordrhein-Westfalen können
auf das umfangreiche Angebot des staatlichen Lotterieanbieters
zurückgreifen. Und das gilt so lange, bis der Landtag in Düsseldorf
im Herbst grünes Licht gibt, mit seiner Gesetzgebung, für ein neues
Spielangebot.“
(Axel Weber, Leiter Unternehmskommunikation WestLotto 00:20)
Axel Weber von Westlotto, vielen Dank!
O-Ton 10: „Sehr gerne. Auf Wiederhören.“
Abmoderationsvorschlag:
Mehr Infos zum neuen Glücksspielstaatsvertrag bekommen Sie auch
online unter www.westlotto.com
Pressekontakt:
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Axel Weber
Tel.: 0251-7006-1313
Fax: 0251-7006-1399
E-Mail: axel.weber@westlotto.com
Weitere Informationen unter:
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