Seit dem 1. September 2009 ist sie in Kraft: die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das BDSG regelt unter anderem in Kombination mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Gewinnung und restriktivere Nutzung von Werbeadressen.
Die Vertriebssteuerungs-Software Salesflow von der Carano Software Solutions GmbH unterstützt aktiv die praktische Umsetzung dieser Novelle im Umgang mit Kundendaten im Autohaus. „Wir haben auf die Verschärfung der Gesetzgebung sofort reagiert. So können unsere Autohaus-Kunden die für die Einwilligung erforderlichen Funktionen gleich aktivieren. Dazu zählen Erinnerungsmasken um ein Opt-in einzuholen, der Ausdruck der entsprechenden Unterlage und die Ablage des Dokumentes beim Kundenvorgang“, so Oliver Schwieters, Bereichsleiter Car Sales bei der Carano GmbH.
Die rechtliche Situation war bis zum September 2009 so geregelt, dass die Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken solange erlaubt war, bis dass ein Kunde Widerspruch einlegte. Das hat sich nun grundlegend geändert. Jetzt dürfen Daten nur noch mit Einwilligung des Kunden zu Werbezwecken genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Das Opt-in muss in schriftlicher Form vorliegen. Wichtig ist, Opt-ins deutlich hervorzuheben, wenn sie mit anderen Erklärungen z.B. AGBs abgegeben werden. Eine Ausnahmeregelung betrifft die Briefwerbung an Bestandskunden und das Telefonmarketing im B2B-Bereich. Zudem dürfen im Zuge der Vertragsabwicklung die Kundendaten durch einen Dienstleister weiter verarbeitet werden.