Nüßlein: Keine umfassenden GKV-Leistungen für Asylbewerber einführen

Antrag der Linken setzt falsche Anreize

Die Fraktion „Die Linke“ fordert, dass die Versicherungspflicht in
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und übergangsweise
die Ausgabe der Gesundheitskarte auf alle Leistungsberechtigten nach
dem Asylbewerber-Leistungsgesetz ausgeweitet werden. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg
Nüßlein:

„Die Unionsfraktion lehnt Pläne der Linken ab, eine
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für
alle Asylbewerber einzuführen. Solche Maßnahmen wären eine
Leistungsausweitung und würden weitere Anreize für das Stellen von
Asylanträgen setzten. Da gemäß dem Antrag der Linken gleichzeitig nur
geringfügige Beiträge entrichtet werden sollen, würde das zusätzliche
Kosten für die Solidargemeinschaft der Beitragszahler der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bedeuten.

Aktuell wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im
Vergleich zur GKV ein abgesenktes Leistungsniveau gewährt. Der
Leistungsumfang stellt auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und
Schmerzzuständen ab. Asylbewerber müssen sich im Regelfall vor der
Behandlung an den örtlichen Leistungsträger wenden, der dann über
ihren Antrag entscheidet.

Erhielten Asylbewerber die elektronische Gesundheitskarte und in
einem weiteren Schritt die uneingeschränkte Pflicht-Mitgliedschaft in
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, entfiele dieses
Antrags- bzw. Bewilligungserfordernis. Stattdessen bestünde ein
umfassender Leistungsanspruch, der einen weiteren Anreiz für
ausschließlich sozial und wirtschaftlich motivierte und letztlich
unbegründete Asylanträge in Deutschland bedeuten würde – ein
problematisches Signal.

Aus Sicht der Unionsfraktion muss sichergestellt bleiben, dass
Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern nicht auf die
Solidargemeinschaft der Beitragszahler in der GKV abgewälzt werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Krankenkassen seit 2015
bereits kassenindividuelle und auf Versichertenseite
einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, wäre sonst mit
beträchtlichen Akzeptanzproblemen der Beitragszahler zu rechnen.“

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