Nüssel zu den Kommissionsvorschlägen für die GAP 2020: Ansätze werden globalen Herausforderungen nicht gerecht

Nach einem langen Konsultationsprozess liegen nun
die Reformvorschläge der EU-Kommission vor. Diese müssen sich an den
großen Herausforderungen messen lassen, denen Land- und
Agrarwirtschaft weltweit gegenüber stehen: Ernährungs- und
Energieversorgung, Klimawandel und nachhaltige Ressourcennutzung.
„Bei der ersten Bewertung kommen deutliche Zweifel auf, ob die
Kommissionsvorschläge diesen Ansprüchen gerecht werden. Klare Signale
und Impulse für eine nachhaltige Zukunftsausrichtung der europäischen
Agrarwirtschaft sind kaum erkennbar“, so Manfred Nüssel, Präsident
des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).

Die Vorschläge erwecken in Teilen den Eindruck, vorrangig auf
vordergründige, mediale Diskussionen innerhalb der EU zu reagieren.
Statt Vereinfachung und Verschlankung der GAP drohen noch mehr
Bürokratie und Kontrollaufwand.

In den Mittelpunkt stellt die Kommission eine neue Konzeption und
das „Greening“ der Direktzahlungen. Das „Begrünen“ droht über das
Ziel hinauszuschießen. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, 7
Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus der Produktion nehmen
zu wollen. „Wie eine solche Ökologisierungspolitik mit den enormen
Herausforderungen der weltweiten Ernährungs- und Energiesicherung
vereinbar sein soll, bleibt rätselhaft. Das eigentliche Problem des
ungebremst voranschreitenden Verlusts landwirtschaftlicher Flächen
für Siedlungs- und Verkehrsinfrastuktur in der EU wird gar nicht
aufgegriffen, vielmehr verschärft“, kritisiert Nüssel.

Mit den Vorschlägen zur Kappung der Direktzahlungen folgt die
Kommission erneut dem Druck einer öffentlichen Debatte, die nicht
unbedingt von Sachargumenten geprägt ist. Ökonomisch sinnvolle Formen
gemeinschaftlicher Landbewirtschaftung, wie sie gerade die
Agrargenossenschaften in Ostdeutschland praktizieren, werden dadurch
diskriminiert. Der DRV lehnt diesen Vorschlag mit Nachdruck ab. Die
Berücksichtigung der in den betroffenen Betrieben geschaffenen
Arbeitsplätze kann diese Benachteiligung zwar abmildern, hinsichtlich
der praktikablen Umsetzung bleiben aber viele Zweifel.

Der DRV vermisst insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Land- und Agrarwirtschaft.
„Vermarktungsunternehmen mit mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz von
jeglicher Förderung im Vermarktungsbereich auszuschließen, dient
diesem Ziel jedenfalls nicht. Wenn es hier Beschränkungen geben soll,
müssen sachgerechtere Kriterien definiert werden“, betont Nüssel.

Die Vorschläge zum Marktbereich, die im Wesentlichen das
bestehende Sicherheitsnetz beibehalten wollen, hält der DRV für
angemessen und sachgerecht. Die gestiegene Preisvolatilität auf den
Agrarmärkten kann damit aber nur sehr begrenzt eingedämmt werden.
Hierzu bedarf es weiterführender Überlegungen und Maßnahmen im
internationalen Kontext, um die Preisvolatilität durch bessere
Marktinformationen und mehr Marktransparenz zu bekämpfen.

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Monika Windbergs
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