Die NÜRNBERGER Versicherung hat zum Februar 2014 mehrere Bedingungsänderungen an den Comfort- und Premium-Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgenommen. Die Versicherten profitieren ab sofort von einer großzügigeren Gestaltung der Wiedereingliederungshilfe. Nimmt ein BU-Versicherter nach erfolgreich abgeschlossener Umschulungsmaßnahme (beispielsweise durch die Agentur für Arbeit bzw. einen anderen Träger) eine neue Erwerbstätigkeit auf, zahlt die NÜRNBERGER – trotz Beendigung der BU-Leistungspflicht – eine Wiedereingliederungshilfe an den Versicherten aus. Diese 2014 aufgestockte finanzielle Hilfestellung entspricht in ihrer Höhe in vollem Umfang der vor der Wiedereingliederung gezahlten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Es werden sechs Monatsrenten, maximal bis zu 12.000 Euro, an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Voraussetzung für den Bezug der monatlichen Wiedereingliederungshilfe ist eine Restdauer der Berufsunfähigkeitsversicherung von mindestens 12 Monaten zum Zeitpunkt des Anspruchsbeginns auf die Wiedereingliederungshilfe.
Die zweite Änderung der Konditionen der NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet für die Versicherten während der Leistungsprüfungsphase mehr Flexibilität. Grundsätzlich ist der Versicherte zur Zahlung der BU-Beiträge auch während der laufenden Prüfung der Leistungspflicht (zum Beispiel nach einem Unfall oder einer chronischen Erkrankung) verpflichtet. Allerdings besteht bei der NÜRNBERGER die Möglichkeit einer zinslosen Stundung der Beiträge bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht. Die bisher für die Stundung geltende 5-Jahres-Frist wurde von der NÜRNBERGER nun aufgehoben – ab sofort können Versicherte ihre BU-Beiträge während der Prüfungsphase ohne zeitliche Maximalfrist stunden lassen.
Darüber hinaus setzt die NÜRNBERGER im Rahmen der aktuellen Bedingungsänderungen bei der Leistungsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung neue Fristen für die Bearbeitung fest. Seit 2014 gilt: Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der vom Versicherten eingereichten Unterlagen erhält der Versicherungsnehmer durch die NÜRNBERGER eine Bestätigung über die Anerkennung der Leistungspflicht sowie deren Umfang und Dauer – oder andernfalls Informationen zum aktuellen Sachstand der laufenden Prüfung. Falls die Prüfungsphase andauert, sendet die NÜRNBERGER dem Versicherungsnehmer in regelmäßigen Intervallen von nicht mehr als vier Wochen aktuelle Informationen zum Versicherungsfall zu.
Weitere Neuigkeiten zum Thema NÜRNBERGER Berufsunfähigkeitsversicherung: http://www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de/
Weitere Informationen unter:
http://www.nuernberger-berufsunfaehigkeitsversicherung-informationen.de/