NRZ: Gestärkte Vaterrechte: Kläger fordert konsequente Umsetzung/Bisherige Regelung „himmelschreiend und einer Demokratie unwürdig“

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das
die Rechte nichtverheirateter Väter stärkt, fordert der Kläger eine
konsequente Umsetzung in der Praxis: „Das eine sind Gesetze, das
andere, wie man sie auslegt. Viele Jugendämter sind ja noch immer
dominiert von Frauen“, sagte Horst Zaunegger aus Pulheim, der seit
acht Jahren vor deutschen Gerichten um das Sorgerecht seiner
15-jährigen Tochter kämpft, im Gespräch mit der „Neue Ruhr/Rhein
Zeitung“ (Essen, Mittwochausgabe). „Man muss sich nun Gedanken
machen, wie man die Eltern zusammenbringt. Bei den
Machtverhältnissen, wie sie bisher waren, musste sich der Stärkere,
also die Mutter, ja nicht mit an den Tisch setzen. Wenn die Eltern
erkennen, dass sie ihr Leben lang Verantwortung tragen müssen,
profitieren davon auch die Kinder.“ Die bisherige Regelung bezeichnet
er als „himmelschreiend und einer Demokratie unwürdig“, die
Entscheidung der Richter in Karlsruhe sei deswegen ein großer
Schritt. „Es bleibt aber ein kleiner Wermutstropfen: Es gibt noch
immer Gruppen von Vätern, die keinen selbstverständlichen Zugang zur
Ausübung der gemeinsamen Sorge haben. Elternrecht ist Grundrecht.“ Im
Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
befunden, dass das deutsche Gesetz gegen das Diskriminierungsverbot
verstoße. Seit einem Jahr lebt die Tochter bei Horst Zaunegger – das
Sorgerecht hat er jedoch immer noch nicht zugesprochen bekommen.

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