NRW-Atheisten: Handreichung für konfessionsfreie Schüler

Um den Jahreswechsel wählen viele Eltern die
Grundschule oder suchen nach einer passenden weiterführenden Schule
für ihre Kinder. Neben Bildungsangebot, Lehrerqualifikation und
Erreichbarkeit ist auch die weltanschaulich-religiöse Ausrichtung ein
wichtiges Kriterium für die beständig anwachsende Zahl
nichtreligiöser Eltern. Der Internationale Bund der Konfessionslosen
und Atheisten (IBKA) NRW stellt in seinem Internet-Angebot einen
Fragebogen für Eltern zur Verfügung, mit dem sie die Wahrung der
Religionsfreiheit ihrer Kinder bei Schulleitungen erfragen können.

„Die Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht und
Schulgottesdiensten ist für Schülerinnen und Schüler freiwillig. Das
regelt unser Grundgesetz. Viele Lehrerinnen, Lehrer und
Schulleitungen verwenden bedeutenden Ehrgeiz darauf, die
Freiwilligkeit der Teilnahme am Religionsunterricht zu behindern.
Hier werden die Grundrechte der nichtreligiösen Schüler massiv
verletzt!“ sagt IBKA-NRW Sprecher Rainer Ponitka. „Manche
Grundschulen lassen Unterrichtsfächer beim gleichen Lehrer ineinander
übergehen. Der Religionsunterricht hat keine verbindlichen Zeiten im
Stundenplan. Es wird Eltern massiv erschwert, ihre Kinder vor
religiöser Indoktrination zu schützen.“

Dem Fragebogen liegt die aktuelle Gesetzes- und Erlasslage in
Nordrhein-Westfalen zugrunde. Erfragt wird die Beaufsichtigung der
konfessionsfreien Schüler zur Zeit des Religionsunterrichtes, die
verbindlichen Zeiten des Religionsunterrichtes im Stundenplan, sowie
die Häufigkeit von Gottesdiensten im Schulhalbjahr.

Ponitka weiter: „Der Religionsunterricht hat die Aufgabe, die
Glaubensinhalte der Religionsgemeinschaften als bestehende Wahrheiten
zu vermitteln. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1987 bestätigt.
Somit kann man den Religionsunterricht als pure Mitgliederschulung
der Religionsgemeinschaften bezeichnen. Nirgendwo sonst im
schulischen Bereich wird so viel kriminelle Energie darauf verwendet,
die bestehende Rechtslage zu umgehen und nichtreligiöse Menschen in
der Ausübung ihrer Freiheitsrechte zu behindern.“

Der IBKA in Nordrhein-Westfalen berät seit dem Schuljahr 2007/2008
nichtreligiöse Schüler, Eltern und Lehrer und unterstützt sie in der
Wahrung ihrer Religionsfreiheit.

Ãœber den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um
die Weltanschauungsfreiheit und die konsequente Trennung von Staat
und Religion durchzusetzen.

Weiterführende Links:

Fragebogen für Eltern
http://www.ibka.org/frageGS-NRW

Schulrundschreiben 2009/10
http://ibka.org/node/897

AG Schule des IBKA
http://ibka.org/ag-schule

Pressekontakt:
Rainer Ponitka
IBKA e.V., Landessprecher NRW
Steinbach 19
51789 Lindlar
Tel.: +49-(0)2266-9015244
Mobil: +49-(0)170-8122250
E-Mail: presse-nrw@ibka.org
www.ibka.org/nrw