Anlässlich der morgigen Sitzung des Bundeskabinetts
zur Verabschiedung der Grundwasserverordnung appelliert der Verband
kommunaler Unternehmen (VKU) eindringlich an die Bundesregierung, den
Ressourcenschutz ernst zu nehmen. „Der jetzige Entwurf der
Grundwasserverordnung reicht nicht aus, um einen umfassenden
Grundwasserschutz sicherzustellen. Flächendeckende Einträge,
beispielsweise durch die Landwirtschaft, werden vollkommen
ausgeblendet“, kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck
den Kabinettsentwurf. „Die neue Grundwasserverordnung bietet die
Chance, das Verursacherprinzip gesetzlich zu verankern und alle
Gewässernutzer zum Ressourcenschutz zu verpflichten“, betonte Reck
weiter. Das Bundeskabinett müsse diese Chance jetzt nutzen.
Rund 70 Prozent des Trinkwassers werden in Deutschland aus Grund-
und Quellwasser gewonnen. Je mehr Stoffe in das Grundwasser gelangen,
desto aufwändiger wird es, einwandfreies Trinkwasser bereit zu
stellen. „Die Lastenverteilung ist nicht ausgewogen. Die Zeche zahlen
am Ende die kommunalen Wasserversorger und damit die Verbraucher“,
unterstrich Reck.
Die Grundwasserverordnung muss die Qualität des Grundwassers für
die öffentliche Trinkwasserversorgung durch entsprechende
Schwellenwerte sicherstellen. Der Verordnungsentwurf unterläuft
diesen Ansatz, indem er stattdessen auf die Wasseraufbereitung
abstellt. Statt sich auf die Verursacher von
Grundwasserverschmutzungen zu konzentrieren, werden so die
Wasserversorger zum Sündenbock gemacht.
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