Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung
beschlossen, die von den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz
vorgebrachte Initiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes
beim Bundestag einzubringen. Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt die
Bestrebungen, die Berufsausübung der Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten.
Mit der Neuregelung der Berufsausbildung und der Etablierung des
Berufsbildes „Notfallsanitäter“ hat es der Bundesgesetzgeber 2013
geschafft, die Tätigkeit als dreijährige Berufsausbildung aufzuwerten
und mit dem neuen Ausbildungskonzept eine höhere Handlungskompetenz
zu vermitteln. Notfallsanitäter werden dazu ausgebildet,
eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist
hierbei stets, eine Verschlechterung des Zustandes des Patienten zu
verhindern. Die Durchführung solcher Maßnahmen liegt dabei
keinesfalls im Ermessen des Notfallsanitäters, sondern ist an den
Zustand des Patienten geknüpft. So darf der Notfallsanitäter invasive
Maßnahmen nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder
zu erwartenden schweren Folgeschäden anwenden.
Aufgrund der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ist es für
Notfallsanitäterinnen und -sanitäter jedoch derzeit nur eingeschränkt
möglich, ihr Können in den entsprechenden Situationen auch
vollumfänglich anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer
strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sehen. Hintergrund ist,
dass der im Heilpraktikergesetz verankerte Heilpraktikervorbehalt
eine Einwilligung gegenüber dem Notfallsanitäter unmöglich macht.
Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, Notfallsanitäterinnen und
-sanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu
berechtigen: Sie dürften dann künftig über die von ihnen
durchzuführenden, invasiven Maßnahmen bei lebens- oder mit schweren
Folgeschäden bedrohten Patienten aufklären und könnten so von den
Patienten eine Einwilligung erhalten. Darüber hinaus wäre es ihnen
auch möglich, Diagnosen zu stellen und Therapieentscheidungen zu
treffen.
„Mit der Reform der Ausbildung und der Schaffung des neuen
Berufsbildes des Notfallsanitäters wurde ein wichtiger Schritt zu
einer Aufwertung und Professionalisierung des Retter-Berufs gemacht.
Nun müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass diese
hervorragend ausgebildeten Fachkräfte ihre Kompetenzen auch in vollem
Umfang und in einem rechtsicheren Rahmen zum Einsatz bringen können“,
sagt Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der
Johanniter-Unfall-Hilfe.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 23.000 Beschäftigten,
nahezu 40.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 1,25
Millionen Fördermitgliedern eine der größten Hilfsorganisationen in
Deutschland und zugleich ein großes Unternehmen der Sozialwirtschaft.
Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und
Sanitätsdienst, Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten
und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und
anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der
humanitären Hilfe im Ausland. Mehr als 680.000 Notfalleinsätze haben
die Rettungskräfte der Johanniter im vergangenen Jahr bewältigt.
Die vollständige Stellungnahme der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu
dem Thema finden Sie unter
https://www.johanniter.de/rechtssicherheit-fuer-notfallsanitaeter/
Pressekontakt:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
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