Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute von dem
möglichen Ausschluss der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co.
KG aus dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB). Für diese Maßnahme
gibt es keine Handhabe. Die Neuregelung des Glücksspielrechts in
Schleswig-Holstein hat keinen Einfluss auf den Verbleib der
NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG im DLTB. Die übrigen
Lotteriegesellschaften können die Landeslotteriegesellschaft nicht
aus dem Block ausschließen. Für ein solch einseitiges Vorgehen gegen
die norddeutsche Lottogesellschaft gibt es keinerlei Begründung.
Das heißt für die Bürger in Schleswig-Holstein, dass sie auch
weiterhin in ihrer Lottoannahmestelle ihre Lottoscheine abgeben
können. Das heißt auch für die Annahmestellen, dass Sie weiter die
Produkte des DLTB anbieten können.
Der Präsident der Lotterieverwaltung in Bayern, Erwin Horak,
hatte, federführend für den DLTB, mit Zeitungsinterviews die Ängste
der Annahmestellen geschürt, dass der Norden aus dem Lottoblock
ausgeschlossen werden könne. Schleswig-holsteinische Lottospieler
hätten dann keine Chance, den hohen gesamtdeutschen Jackpot zu
knacken. Diese Behauptungen sind nicht haltbar und völlig
inakzeptabel. Die schleswig-holsteinische CDU hat als Konsequenz
darauf den Rücktritt von Horak als Sprecher des Lottoblocks
gefordert.
Der DLTB ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nordwest-Lotto
hat mit den anderen Lotteriegesellschaften einen verbindlichen
Gesellschaftsvertrag über die Zusammenarbeit im Block geschlossen.
Die Geltung eines einheitlichen Staatsvertrages in den Trägerländern
ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft der
Blockgesellschaften im DLTB. Die anderen Blockgesellschaften können
NordwestLotto also nicht nur deshalb aus dem DLTB ausschließen, weil
in dessen Sitzland das Landesrecht geändert wurde.
Der Verbleib von Lotto Schleswig-Holstein im DLTB ist daher auch
nach Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes gesichert.
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