Zu dem Versuch am Welt-Nichtrauchertag eine neue
Gesetzesinitiative für bundesweite einheitliche Rauchverbote zu
starten, erklärt Marianne Tritz, Geschäftsführerin des Deutschen
Zigarettenverbandes (DZV): „Der DZV ist der Auffassung, dass sich die
geltenden Bundes- und Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens bewährt haben. Sie sind Ausdruck unserer föderalen
Struktur und regeln in fairer Weise das tolerante Miteinander von
Rauchern und Nichtrauchern unter Berücksichtigung der Belange beider
Seiten. Für ein bundeseinheitliches Gesetz zur Regelung des
Nichtraucherschutzes sehen wir keine Notwendigkeit.“
Eine bundesweit einheitliche Lösung, wie es einige fordern, würde
im Ãœbrigen die grundgesetzliche Kompetenzordnung missachten, so
Marianne Tritz. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass den
Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von Rauchverboten
in Gaststätten zusteht. Mit der Föderalismusreform wurde das Recht
der Gaststätten in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder
überführt. Eine etwaige Gesetzesinitiative auf Bundesebene kann auch
nicht mit einer Zuständigkeit für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
begründet werden.
Marianne Tritz: „Wir haben erhebliche Zweifel, dass der Bund über
die rechtlichen Möglichkeiten zur Regelung eines bundeseinheitlichen
Nichtraucherschutzes verfügt.“
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