Am 18. April 2012 hat Nichia Corporation
(„Nichia“) in Deutschland eine Patentverletzungsklage am Landgericht
Düsseldorf gegen den taiwanesischen LED Hersteller Everlight
Electronics Co., Ltd. („Everlight“) und seine deutsche Niederlassung
Everlight Electronics Europe GmbH eingereicht.
Mit der Klage beantragt Nichia dauerhafte Unterlassung, Auskunft
und Rechnungslegung sowie Schadensersatz hinsichtlich eines von
Everlight hergestellten Produkts mit weißen LED (Produktnummer: SMD
Low Power LED 61-238/LK2C-B56706F4GB2/ET), das nach Auffassung von
Nichia dessen YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) verletzt.
Am 23. April 2012 hat Nichia in Deutschland eine weitere
Patentverletzungsklage am Landgericht Düsseldorf gegen den deutschen
Vertreiber Future Electronics Deutschland GmbH betreffend das
vorgenannte weiße LED Produkt von Everlight eingereicht, welches von
Future Electronics Deutschland GmbH verkauft wird und welches nach
Auffassung von Nichia dessen YAG Patent EP 936 682 (DE 697 02 929)
verletzt. Die Klage richtet sich auf dauerhafte Unterlassung,
Auskunft und Rechnungslegung, Schadensersatz, Rückruf und
Vernichtung.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung seiner Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechten und geht, soweit erforderlich und
angebracht, weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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