Mit Urteil vom 19. Juli 2018 (Aktenzeichen 2 Ni
55/16 (EP)) hat das deutsche Bundespatentgericht den Rechtsbestand
des deutschen Teils von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929)
vollumfänglich bestätigt. Infolgedessen hat das Gericht die
Nichtigkeitsklage der Everlight Electronics Europe GmbH („Everlight
Europe“), der deutschen Tochtergesellschaft des taiwanesischen LED
Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd. („Everlight Taiwan“),
insgesamt abgewiesen. Das Urteil des Bundespatentgerichts ist noch
nicht rechtskräftig und kann mittels Berufung angegriffen werden.
Everlight Taiwan hatte bereits erfolglos Nichia und ihr YAG-Patent
mit einer ersten Nichtigkeitsklage angegriffen, welche durch den
deutschen Bundesgerichtshof mit rechtskräftigem Urteil vom 16. August
2016 (Aktenzeichen X ZR 96/14) ebenfalls vollumfänglich abgewiesen
wurde. Mit dem aktuellen Urteil des Bundespatentgerichts vom 19. Juli
2018 wurde somit der deutsche Teil des YAG-Patents von Nichia zum
wiederholten Male als rechtsbeständig bestätigt.
Der Streitwert der Nichtigkeitsklage wurde vom Bundespatentgericht
mit 7,3 Millionen EUR festgesetzt. Damit hat das Gericht den
Streitwert erheblich gegenüber dem durch Everlight Europe angeregten
Streitwert von nur 2,5 Millionen EUR erhöht. Auch diese
Streitwertfestsetzung ist noch nicht endgültig und kann im Rahmen
einer Berufung angegangen werden. Das Gericht begründete die
Streitwertfestsetzung unter Bezugnahme auf die Bedeutung des
Rechtsbestands von Nichias YAG-Patent für die entsprechenden,
gegenwärtig in Deutschland noch anhängigen Verletzungsklagen und die
Gesamtsumme der Einzelstreitwerte aus diesen Verletzungsverfahren.
Bei den Verletzungsverfahren handelt es sich um folgende
Rechtsstreitigkeiten: Nichia gegen Everlight Taiwan und Everlight
Europe am Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 5/17), Nichia gegen
Everlight Taiwan und Everlight Europe am Landgericht Düsseldorf
(Aktenzeichen 4b O 161/17), Nichia gegen Vertriebsunternehmen EBV
Elektronik GmbH & Co. KG und EBV Management GmbH am Landgericht
Düsseldorf (Aktenzeichen 4b O 20/17) und Nichia gegen WOFI Leuchten
Wortmann & Filz GmbH, eine weitere deutsche Tochtergesellschaft von
Everlight Taiwan, am Oberlandesge-richt Düsseldorf (Aktenzeichen I-2
U 33/17).
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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