im September 2010 begann Nichia Corporation
(„Nichia“) in Deutschland einen Patentverletzungsstreit gegen den
taiwanesischen LED-Hersteller Harvatek Corporation („Harvatek“)
betreffend Harvatek–s weiße LED-Produkte „HT-V116TW“, „HT-U158TW“,
„HT-T169TW“ und „HT-P178TWU-PQPS-DG“. Nichia machte die Verletzung
seines YAG-Patents EP 0 936 682 (DE 697 02 929) durch diese in
Deutschland vertriebenen Produkte geltend und begehrte unter anderem
Unterlassung und Schadensersatz. Daraufhin hatten das Landgericht
Düsseldorf in erster Instanz mit Urteil vom 29. März 2012
(Aktenzeichen 4a O 184/10) und das Oberlandesgericht Düsseldorf in
zweiter Instanz mit Urteil vom 20. Januar 2017 (Aktenzeichen I-2 U
41/12) die Patentverletzung gegenüber Harvatek rechtskräftig
festgestellt und Nichia–s Ansprüche bestätigt.
Auf der Grundlage des vorbenannten rechtskräftigen Urteils konnten
Nichia und Harvatek nun ihre rechtliche Auseinandersetzung für
Deutschland betreffend das YAG-Patent von Nichia beenden. Harvatek
hat zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen an Nichia eine
erhebliche Zahlung geleistet, die neben den vorerwähnten vier LEDs
auch weitere Produkte von Harvatek berücksichtigt.
Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht konsequent und weltweit
gegen Schutzrechtsverletzungen vor.
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