Der Verband der TÜV e. V. begrüßt, dass
Schienenfahrzeuge in Deutschland künftig nach europäischen Vorgaben
aufs Gleis gebracht werden. Das Verfahren für die Genehmigung zur
Inbetriebnahme soll zunächst zumindest schrittweise den
EU-Anforderungen angepasst werden. Dies haben Bahnexperten an einem
Runden Tisch beschlossen, dessen Arbeitsergebnis am 26. Juni 2013 in
einem Memorandum of Understanding veröffentlicht wurde.
Im Zulassungsverfahren von Eisenbahnfahrzeugen können nunmehr auch
unabhängige Organisationen – z. B. ein TÃœV-Unternehmen – zur Prüfung
der nationalen Vorschriften (NNTR) eingebunden werden. Gemeinsam mit
einem „Kohärenzmanager“ und einem vom Eisenbahnbundesamt (EBA)
anerkannten Gutachter oder qualifizierten Prüfer stellen sie die
Konformitätsbescheinigung aus, die belegt, dass alle Anforderungen
der nationalen Vorschriften erfüllt werden. Nach einer Übergangszeit
soll diese Aufgabe künftig vollständig von dafür benannten Stellen
(DEBO) wahrgenommen werden und die Rollenverteilung zwischen EBA und
neutralen Organisationen („benannte Stelle“) nach den entsprechenden
EU-Vorgaben umgesetzt sein.
Hintergrund ist, dass durch die EU-Interoperabilitätsrichtlinie
(2008/57/EG) der Zulassungsprozess von Eisenbahnfahrzeugen an die
europarechtlichen Vorgaben angepasst und damit auch die
Rahmenbedingungen für eine Neugestaltung dieses Prüfprozesses mit
neutralen Organisationen neu definiert werden musste. Dafür wurde
unter dem Dach des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung ein Runder Tisch gebildet, an dem Experten des
Eisenbahnbundesamtes, der Deutschen Bahn AG sowie der Verbände VDB,
VDV und VdTÜV ein tragfähiges Modell entwickelten. Im Mittelpunkt
standen dabei die Beschleunigung der Zulassungsverfahren, eine höhere
Planungssicherheit im Schienenverkehr und eine tragfähige Umsetzung
der europäischen Anforderungen, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau
im deutschen Bahnverkehr zu gefährden.
„Der VdTÃœV begrüßt die gefassten Beschlüsse des Runden Tisches“,
erklärt Dr. Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied
des VdTÃœV, „die Einbindung neutraler Organisationen als benannte
Stellen im Schienenverkehr ist nicht nur eine konsequente Umsetzung
des europäischen Rechtsrahmens, sondern in vielen gesellschaftlichen
Bereichen eine bewährte Lösung, die zu beschleunigten
Zulassungsprozessen bei einem hohen Sicherheitsniveau führt.“
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Geraldine Salborn
VdTÃœV Verband der TÃœV e.V.
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