bpa begrüßt Korrektur der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts
Heute hat der Deutsche Bundestag das Assistenzpflegegesetz
abschließend beschlossen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden auch die
Regelungen zur Berechnung der Investitionskosten der
Pflegeeinrichtungen geändert. Der Bundesverband privater Anbieter
sozialer Dienste e.V. (bpa) bewertet dieses positiv: „Mit dieser
bundesgesetzlichen Regelung wurde eine alle Interessen wahrende
Lösung rechtzeitig gefunden. Große Unsicherheiten für
Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen werden damit von vorneherein
vermieden. Jetzt kommt es nicht zu 16 verschiedenen Landesregelungen.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung, denn
es schafft Rechtssicherheit für 11.000 Pflegeheime und vermeidet
Änderungen an mehr als 800.000 Heimverträgen“, so Bernd Meurer,
Präsident des bpa.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil das
Bundessozialgericht die bisherige Praxis der
Investitionskostenberechnung von geförderten Pflegeeinrichtungen für
nicht zulässig befunden und bis Ende des Jahres befristet hatte.
Der bpa hat sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden von Beginn
an für eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung eingesetzt.
„Die jetzt gefundene Regelung stößt auf breite Unterstützung bei
den Bundesländern, bei den Sozialhilfeträgern und bei den
Heimträgern. Hierin zeigt sich, dass ein ausgewogener Kompromiss
gefunden wurde. Wir sind sehr erfreut, dass diese Regelung
rechtzeitig vor dem 31.12.2012 in Kraft treten kann“, so Bernd
Meurer.
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