I. Internationale Behörden und Organisation
INTA (International Trademark Association)
Die INTA ist eine weltweite Vereinigung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes mit dem Ziel des Schutzes und der Förderung der Rechte von Markeninhabern und Verbrauchern. Der Hauptsitz der INTA befindet sich in New York, in Europa ist die INTA mit ihrem Sitz in Brüssel vertreten. Interessante Informationen über die Aktivitäten der INTA, oder den gewerblichen Rechtsschutz im Allgemeinen erfährt der Leser monatlich über den sogenannten INTA Bulletin.
Diesen Monat findet sich dort unter anderem ein Interview mit dem Generalsekretär der Weltzollorganisation, Dr. Kunio Mikuriya, zum Thema Produktpiraterie. Er erläutert dort unter anderem, was zum einen der private Bereich und zum anderen die staatlichen Zollbehörden tun können, um gegen Fälschungen vorzugehen.
Des Weiteren beschäftigt sich ein Artikel mit der Thematik der Markenregistrierung und nennt vier gute, neue Gründe Marken registrieren zulassen. Hintergrund ist, wie sollte es anders sein, der Markenschutz im Internet und den Social Media Plattformen, wie beispielsweise Facebook.
Unter einem eigenen Abschnitt kann sich der Leser schließlich auch über die rechtliche Praxis und Neuerungen in verschiedenen Ländern informieren. So erfährt der Leser beispielsweise, dass es in Argentinien seit Juli diesen Jahres verboten ist, in Zusammenhang mit Tabak- oder anderen Waren, die das Rauchen betreffen, die Ausdrücke „weich“, „mild“, oder ähnliches zu registrieren.
Diese und weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
http://www.inta.org/INTABulletin/Pages/INTABulletin.aspx
WIPO (World Intellectual Property Organization)
Der Newsletter der WIPO widmet sich in diesem Monat unter anderem dem sogenannten Budapester Vertrag. Der Budapester Vertrag spielt eine wichtige Rolle bei internationalen Patentverfahren von biotechnologischen Erfindungen. Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade im biotechnologischen Bereich es schwierig ist Mikroorganismen in jedem Land zu hinterlegen, in welchem Patentschutz begehrt wird. Der Budapester Vertrag bietet hier Abhilfe: Ausreichend ist die Hinterlegung in einer, internationalen anerkannten, Hinterlegungsstelle, sofern sich die Hinterlegungsstelle in einem Vertragsstaat des Budapester Vertrages befindet.
Weiterhin wird der Leser über den Beitritt Kuwaits zur Pariser Verbandsübereinkunft informiert. Kuwait ist somit das 176. Mitglied, welches sich den rechtlichen Standards der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums unterwirft.
Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (kurz: PVÜ) hilft den Schutzrechtsinhabern in den beteiligten Vertragsstaaten. So wird hierdurch unter anderem ermöglicht, dass die Rechteinhaber in den verschiedenen Vertragsstaaten sich auf die gleichen Rechte berufen können. Das heißt, vereinfacht gesagt, ein ein französischer Rechteinhaber darf in Deutschland nicht schlechter gestellt werden, als ein Deutscher.
Weitere Informationen über diese und andere Themen erhalten Sie hier:
http://www.wipo.int/pct/en/newslett/
II. Internationale Zeitschriften und Magazine
WIPR (World Intellectual Property Preview)
Auch die WIPR hält in diesem Monat wieder interessante Themen bereit.
Beispielsweise haben in den USA drei Graffiti-Künstler den italienischen Modedesigner Roberto Cavalli verklagt. Sie werfen diesem, beziehungsweise dem gleichnamigen Modehaus vor, ein, von ihnen gestaltetes Wandbild, ohne deren Zustimmung auf Kleidung und Accessoires verwendet zu haben.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier:
http://www.worldipreview.com/news/graffiti-artists-sue-roberto-cavalli-for-using-mural-7083
In Frankreich besuchte die WIPR Anfang des Monats die Leiterin der Rechtsabteilung der Picasso-Administration, welche sich um den Schutz der Rechte von Pablo Picasso kümmert und sprach mit diesem über die Aufgabe den Probleme, den Namen und die Kunstwerke Picassos marken- und urheberrechtlich zu schützen.
Die Leiterin erklärt in diesem Interview, insbesondere, wie schwierig der Rechtsschutz auf dem Gebiet der bildenden Kunst ist und in welchem Umfang er betrieben werden muss. So kommen jährlich Millionen von illegalen Reproduktionen auf den Markt, der Name Picassos wird unberechtigt für Marken, oder Domainregistrierungen genutzt. Gerade auf dem Gebiet der bildenden Kunst sei die Situation schwierig, da Kunstwerke einzigartig seien. Hinzukomme, dass in der Öffentlichkeit oftmals der Eindruck vorliege, Kunst stehen jedem zur kostenlosen Nutzung bereit.
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier:
http://www.worldipreview.com/article/the-art-of-ip-protection
Autorin: Carolin Bastian