Neues Vorgehen gegen Steuerhinterziehung zwingt Banken zum Handeln

Ziel des Abkommens ist, die Besteuerung von Auslandskonten sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu erschweren. Mit den gelieferten Informationen sind Steuerbehörden zukünftig in der Lage, die Erträge von Steuerpflichtigen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Derzeit haben sich bereits 94 Länder verpflichtet, diesen Standard einzuführen. Auch vermeintliche Steueroasen wie Liechtenstein, Luxemburg und die Schweiz haben das Abkommen bereits unterzeichnet.

Teil des AEOI ist das bilaterale Musterabkommen Model Competent Authority Agreement (CAA) und der Meldestandard zum Austausch von Informationen zu Finanzkonten (Common Reporting Standard – CRS). Konzeptuell basiert dieser auf dem „Model 1 Intergovernmental Agreement“ (US-IGA).

Meldepflichtig sind sowohl Konten von natürlichen Personen als auch von Rechtsträgern. Da der CRS keinen Mindestkontostand vorsieht, wie es bei den US-IGA der Fall ist, muss auch für Konten mit sehr geringen Anlagebeträgen die entsprechende Prüfung vorgenommen werden. Meldepflichtige Informationen sind Veräußerungserlöse, Zinsen, Dividenden, Einkünfte aus bestimmten Versicherungsverträgen und der Wert des Kontos.

Die von dem Abkommen betroffenen Finanzinstitute haben ihre in anderen Teilnehmerländern steuerpflichtigen Kontoinhaber zu identifizieren und deren Finanzinformationen an eine nationale Steuerbehörde zu melden. Diese leitet die Datensätze an die jeweilige Steuerbehörde des meldepflichtigen Kontoinhabers weiter. Der Austausch der Steuerdaten soll jährlich jeweils für das vorangegangene Jahr erfolgen.

Zeitliche Planung

Weit mehr als 40 Staaten gehören zu den sogenannten „Early Adopters“, die die Vorgaben in dem von der OECD vorgesehenen Zeitfenster umzusetzen haben.

Das Verfahren soll Anfang 2016 in Kraft treten, sodass im Jahr 2017 bereits erstmals die Daten für das Jahr 2016 ausgetauscht werden. Im Gegensatz zu US-IGA und FATCA ist der AEOI international angelegt, sodass Finanzinstitute, die bisher aufgrund fehlender US-Kontoinhaber nur einen geringen Umsetzungsaufwand hatten, diesem globalen Austausch kaum ausweichen können.

Handlungsbedarf bei den Finanzinstituten

Kreditinstitute und Versicherungen sollten frühzeitig entsprechende Auswirkungen auf ihre Geschäftsfelder, Prozesse und IT-Systeme prüfen und notwendige Umsetzungsarbeiten analysieren. Wer bereits ein FATCA-Reporting-System implementiert hat, kann durch eine Anpassung ggf. Synergien nutzen, da sich die Anforderungen in vielerlei Hinsicht ähneln.

Hinsichtlich der IT-Prozesse ist eine Reihe von Maßnahmen zu implementieren, um den Anforderungen aus dem AEOI gerecht zu werden. Unter anderem müssen bei den Neukonten geeignete Prozesse für die zukünftige Identifizierung aller Kontoinhaber entwickelt werden. Dabei ist anzustreben, dass im fortlaufenden Prozess potenziell steuerpflichtige Personen bei der Neukontenanlage automatisch identifiziert und gekennzeichnet werden. Die Bestandskonten müssen bezüglich der Indizien geprüft werden. Auch das Meldewesen muss angepasst und Vorgaben und Prozesse für eine ordnungsgemäße Dokumentation müssen aufgesetzt und kontinuierlich aktualisiert werden. Die elektronische Erfüllung der Berichtspflichten an das Bundeszentralamt für Steuern ist sicherzustellen.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass einige Überraschungen z.B. in der Datenqualität stecken. Zudem erfordern Kundenreaktionen viel Gefühl seitens der Institute für dieses sensible Thema.

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