Neues Informationspaket zu den Tätigkeitsschlüsseln veröffentlicht

Neues Informationspaket zu den Tätigkeitsschlüsseln veröffentlicht
 

Gesetzliche Grundlage

Gemäß §28a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) muss jede abgegebene DEÜV-Meldung Angaben über die Tätigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit enthalten.
Dieser Tätigkeitsschlüssel setzt sich wie folgt zusammen:

Ausgeübte Tätigkeit
Schulabschluss
Berufsbildung
Arbeitnehmerüberlassung
Vertragsform
Für die Auswahl der ausgeübten Tätigkeit gibt es ein umfangreiches Schlüsselverzeichnis, welches von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt wird.

In ectool wird der Tätigkeitsschlüssel aufgrund der getätigten Angaben im Stammdatenerfassungsbogen ermittelt werden.

Nutzen des Tätigkeitsschlüssels

Der Tätigkeitsschlüssel dient als Grundlage für Statistiken zur Entwicklung des Arbeitsmarktes. Diese Statistiken werden insbesondere von Arbeitgeber- und Branchenverbände genutzt.

Neuerungen

Der Tätigkeitsschlüssel in seiner jetzigen Form wurde im Jahr 2010 entwickelt und wird so auch bei ectool seit 2011 verwendet. Nach nun über 5 Jahren ist eine Aktualisierung notwendig geworden, da neue Berufe entstanden sind, Schreibweisen von Berufsbezeichnungen sich geändert haben oder sich die Zuordnungen zu den Schlüsselzahlen verändert hat.
Die neue Version 2.0 beinhaltet über 400 zusätzlich aufgenommene Berufsbezeichnungen sowie über 1.300 Neuzuordnungen zugehöriger Schlüsselzahlen.

Die neuen Tätigkeitsschlüssel sollen zum Jahreswechsel 2017/2018 in den Entgeltabrechnungsprogrammen zur Verfügung stehen.

Zukünftig plant die Bundesagentur für Arbeit eine jährliche Aktualisierung bis Ende Juni, die dann jeweils ab dem Jahreswechsel zur Verfügung stehen sollen.