Der Fortschritt ist kein Wasserfall. Dennoch ist
die Annahme der Resolution zum Recht auf Wasser und sanitäre
Grundversorgung mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Es war
alles andere als selbstverständlich, dass sich die
UNO-Generalversammlung der von Bolivien vorgelegten Beschlussvorlage
anschließen würde. Geraume Zeit stellten sich reiche Staaten wie vor
allem Kanada, aber auch Australien, die USA und Großbritannien quer.
Nun ist das Recht auf Wasser endlich verbrieft, wenngleich nicht
einklagbar. So steht der Fortschritt fürs Erste nur auf dem Papier.
Und das ist Grund zur Skepsis. Das Recht auf Nahrung ist schon seit
1976 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (ICESR) verankert, ohne dass deswegen eine Politik
der Ernährungssouveränität eingeschlagen worden wäre, mit der den
Hungernden erfolgreich geholfen werden könnte. Eine unverbindliche
Resolution vermag dazu beizutragen, den Druck auf die Politik zu
erhöhen, sich um sauberes Wasser und Sanitärversorgung zu kümmern. Ob
dieser Druck stärker ist als der in der Resolution ausgeklammerte
Privatisierungsdruck, ist bis zum Beweis des Gegenteils fraglich. Die
Beispiele Boliviens, Argentiniens und Uruguays zeigen freilich auch,
dass Rückabwicklung möglich ist. Denn Wasserprivatisierung ist mit
dem Menschenrecht auf Wasser bei den Bedürftigen nicht vereinbar.
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