Tätigkeit für den einstigen DDR-Geheimdienst wird
wohl ein Grund misstrauischer Überprüfung bleiben, so lange irgendein
Selbstgerechter mit dem nötigen Einfluss den Hauch eines Vorteils
darin erkennen kann. Nun womöglich bis ins Jahr 2019 – es spielt
keine Rolle, dass ein dann 50-Jähriger zum Ende der DDR ein junger
Mensch von 20 Jahren war, nach heutigem Strafrecht noch als
Heranwachsender gilt. Nachvollziehbare Begründungen für diese
Strenge, die nun sogar zu einer erneuten Ausweitung der Überprüfungen
im Öffentlichen Dienst führen soll, sucht man vergebens. Sie sind so
vage wie die Vorstellung der Antragsteller vom System der DDR. Auch
der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Wolfgang Böhmer, der als
einstiger DDR-Bürger immerhin weiß, wovon er spricht, stimmt der
fortgesetzten Stigmatisierungsabsicht ausweichend zu. Es könnte in
Einzelfällen »hilfreich sein, wenn die Möglichkeit zur Überprüfung
bestehen bliebe«. So klingt eine anonyme Drohung. Die
Stasi-Überprüfung findet ihren Sinn allein als Gesinnungstest. Doch
weder ist Gesinnung ein gültiges Beschäftigungskriterium im
Öffentlichen Dienst, noch lässt eine ehemalige Mitarbeit für die
Stasi irgendeinen Schluss auf Gesinnung zu. Nutzen ist allein für die
Urheber des geplanten Antrags zu erkennen – Union und FDP. Die
Hoffnung gilt einer delegitimierten LINKEN, die zunehmend zum
Machtfaktor wird. Bei der letzten MfS-Test-Befristung auf 2011 war
das noch nicht abzusehen.
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