neues deutschland: Ver.di-Gewerkschafter Köhn: Durchsuchungen bei Fotojournalisten rechtswidrig

Der Gewerkschafter Andreas Köhn bewertet die
Polizeirazzien in den Wohnungen von neun Pressefotografen am Mittwoch
als Verstoß gegen die Strafprozessordnung. „Gemäß Paragraf 97 Absatz
5 gibt es ein Beschlagnahmeverbot, das für Journalisten ebenso wie
für Rechtsanwälte, Pfarrer, Ärzte und Abgeordnete gilt“, sagte der
Fachbereichsleiter Kunst, Medien und Industrie bei der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin-Brandenburg der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung „neues deutschland“ (Freitagausgabe). Bei
den Razzien wollten die Polizisten an Fotomaterial von einer
antikapitalistischen Demonstration im März 2012 in Frankfurt am Main
kommen, wo ein Polizist verletzt wurde.

Scharfe Kritik übte der Gewerkschafter auch an der Frankfurter
Staatsanwaltschaft. Diese war nach eigenen Angaben davon ausgegangen,
dass es sich nicht um Pressefotografen handelt. Köhn bezweifelt dies.
Denn von einigen der betroffenen Journalisten, die bei der
Demonstration vor Ort waren, hätten die Polizisten anhand des
Presseausweises die Namen aufgenommen. „Die Informationen über die
Fotografen sind also über die Vorlage des Presseausweises an die
Staatsanwaltschaft gekommen“, sagte Köhn.

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