neues deutschland: Streikrecht in kirchlichen Unternehmen: Bsirske sieht „historisches Urteil“

Am Dienstag entscheidet das Bundesarbeitsgericht in
Erfurt über das Streikrecht in kirchlichen Wirtschatsunternehmen. Für
den Bundesvorsitzenden der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank
Bsirske, geht es dabei um ein „historisches Urteil zum Streikrecht“,
sagte er im Gespräch mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung
„neues deutschland“ (Dienstagausgabe). Das Ziel der
Auseinandersetzung sei, mit den großen Wohlfahrtsverbänden einen
Tarifvertrag „Soziales“ abzuschließen und diesen dann als
allgemeinverbindlich erklären zu können. „Dieser Tarifvertrag würde
nicht nur für die Träger gelten, die ihn unmittelbar abschließen,
sondern für alle Anbieter in der Branche. Damit wäre der Missstand
beendet, dass sich unseriöse Träger auf dem Rücken von Beschäftigten
und seriösen Trägern Wettbewerbsvorteile über Lohndumping
verschaffen“, so Bsirske. Beim Streikrecht gehe es um ein „von der
Verfassung vorbehaltlos und selbst für den Kriegsfall garantiertes
Grundrecht“.

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